Gemeindegebiet betrachtet werden müssten. Auf eine Nachfrage teilt BM Zindeler mit, dass die Bushaltestelle im Ortskern, am „Haus Rose“, derzeit außer Betrieb ist. Ein möglicher Rückbau liegt außerhalb [mehr]
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Verlinkt bei: Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen
Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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Versorgungsunterneh men zulässig. 15. Pflanzqebote ^ 9 Abs.1 Nr. 25 a BauGB Die Bepflanzungen sind spätestens in der ersten Pflanzperiode durchzuführen, die nach Fertig stellung der baulichen Anlagen folgt [mehr]
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uren dürfen insgesamt eine Wuchshöhe von 10,00 m nicht überschreiten. Gehölzpflanzungen haben spätestens innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes zu erfolgen. Gemeinde Hohenfeli: [mehr]
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Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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des Landratsamtes Konstanz unter www.LRAKN.de/ESF zu finden. Anträge können schriftlich bis spätestens 31. Mai 2024 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz [mehr]
Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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Verlinkt bei: Mindersdorf