allgemeinen Verwaltungsaufwandes ist nicht ausreichend. Ihre Entscheidung müssen Sie dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitbeschäftigung schriftlich mitteilen. Achtung: [mehr]
Wenn Sie am Wahltag schon länger als drei Monate in der Gemeinde gemeldet waren, erhalten Sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung per Post. Achtung: Sind Sie wahlberechtigt [...] Werktagen vom 20. bis... [mehr]
nehmen. Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 59. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des jeweiligen Wahlausschusses schriftlich [...] oder Zurückweisung. Die... [mehr]
für einen gewerblichen oder einen selbstständigen beruflichen Zweck getätigt haben, kommen Sie spätestens in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder [mehr]
formell festgestellt hat und der Beschluss dem Annehmenden zugestellt ist. Adoptionsgeheimnis Spätestens wenn das Kind 16 Jahre alt ist, darf das Kind auch ohne Zustimmung der Adoptiveltern nach seinen [mehr]
Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen und Verfügungsbeschränkungen (Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke und Ähnliches). Außerdem kann dem Grundbuch entnommen werden, ob auf dem Grundstück [mehr]
verbreitete Form der Trennung von Eigentum und Management ist die Verpachtung eines Unternehmens. Die bekanntesten Beispiele für Verpachtungen sind Unternehmen im Bereich des Gaststättengewerbes. Üblicherweise [mehr]
der Teilzeitarbeit Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber muss Ihnen seine Entscheidung bis spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich mitteilen. Versäumt er diese Frist, verringert [mehr]
Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung methodisch und theoretisch fundierte Ausbildung breitestes Fächerspektrum Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses Vorbereitung der Studierenden [mehr]
hast: Vertrau Dich jemandem an und lass Dir helfen. Wenn Du lieber anonym mit jemandem sprechen möchtest, findest Du auf der Webseite "polizei für dich" Informationen und Hilfsangebote zu den verschiedenen [mehr]