ebenfalls überrascht, aber die Telekom wollte die Chance nutzen, um zugleich die Richtfunkverbindung zu testen. Gemeinde Hohenfels Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24. Mai 2023 [mehr]
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genutzt werden, ebenfalls als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [...] Gem. Eintrag im... [mehr]
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genutzt werden, ebenfalls als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [...] Gem. Eintrag im... [mehr]
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werden, ebenfalls als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [...] Gem. Eintrag im Bebauungsplan... [mehr]
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Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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Stellplätze genutzt werden als Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem Bebauungsplan als Anlage [mehr]
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Versorgungsunterneh men zulässig. 15. Pflanzqebote ^ 9 Abs.1 Nr. 25 a BauGB Die Bepflanzungen sind spätestens in der ersten Pflanzperiode durchzuführen, die nach Fertig stellung der baulichen Anlagen folgt [mehr]
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uren dürfen insgesamt eine Wuchshöhe von 10,00 m nicht überschreiten. Gehölzpflanzungen haben spätestens innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes zu erfolgen. Gemeinde Hohenfeli: [mehr]
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