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g der Gemeinde zum Einsammeln und Beförderung der Abfälle beginnt frühestens 2 Wochen nach der Anmeldung. (3) Fallen auf einem Grundstück überlassungspflichtige Abfälle nur unregelmäßig oder saisonbedingt [mehr]
g der Gemeinde zum Einsammeln und Beförderung der Abfälle beginnt frühestens 2 Wochen nach der Anmeldung. (3) Fallen auf einem Grundstück überlassungspflichtige Abfälle nur unregelmäßig oder saisonbedingt [mehr]
BM Zindeler schlägt vor die Satzung entsprechend anzupassen und einen Tagessatz anzubieten. Die Anmeldung für das Essen soll jedoch mit einer längeren Bindungsdauer von mindestens drei Monaten erfolgen [mehr]