Veranstaltungen: Gemeinde Hohenfels

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Sperrmüllabfuhr

26.09.2024
Ganztägig
Gemeinde Hohenfels
Beschreibung der Veranstaltung:

Sperrmüll/Altholz

Sie haben zwei Mal im Jahr die Möglichkeit, Sperrmüll und Altholz entsorgen zu lassen. Sperrmüll und Altholz werden dann zu den festgesetzten Terminen abgeholt (Straßenabfuhr).

Hinweis zur Sperrmüllabfuhr

Die oben genannten Materialien werden in haushaltsüblichen Mengen (ca. 3m³) angenommen. Bei größeren Mengen (z. B. aus Haushaltsauflösungen) erfolgt keine Entsorgung über die kommunale Abfuhr.

Zum Sperrgut gehören:

Alle sperrigen Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht zur Unterbringung in das Restmüllgefäß passen, z.B. alte Sessel, Teppiche, Matratzen o.ä., wobei Einzelteile eine Länge von 1,50 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten dürfen.

Nicht zum Sperrgut gehören:

- wiederverwertbare Altstoffe, z.B. Papier, Kartonagen, Glas Styropor usw.

- sämtliche Teile, die von Bau bzw. Umbauarbeiten herrühren, wie Steine, Holzgebälk, Ziegel, Fenster, Türen, Türzargen, usw.

- Möbel aus Holz, beschichtetem Holz, Spanplatten, Sperrholz

- Schrott, Altmetall, z.B. Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Öltanks, Fässer, usw., Altmetall

- Grünabfälle, z.B. Schnittgut, Gartenabfälle, Rasenschnitt, Laub, usw.

- Altreifen

- Hausmüll jeglicher Art, in Tüten, Säcken, Kartons verpackt

- Gewerbliche Abfälle aller Art, z.B. Silofolie

- Schnee, Eis und Straßenkehricht

- Haushaltskühlgeräte (beachten Sie bitte die gesonderte Abholung in unserer Gemeinde)

- Alle anderen Abfälle, die nach der gültigen Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen sind

- Elektroschrott, z.B. Fernseher, Haushaltsgeräte, Waschmaschine, usw. (gesonderte Abfuhr)

Sperrmüll muss handlich und ggf. gebündelt bereitgestellt werden Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Breite von 1,5 m nicht überschreiten. Sofern sie wegen Ihrer Größe oder Ihres Gewichtes nicht von der öffentlichen Müllabfuhr abgefahren werden, sind sie vom Überlassungspflichtigen bei den entsprechenden Abfallentsorgungsanlagen abzuliefern. Der Sperrmüll und das Altholz sind, von den nach § 3 Abs. 1 und 2 der Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Hohenfels am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Rand des Gehweges oder soweit ein solcher nicht vorhanden ist, am äußersten Straßenrand so bereitzustellen, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden können und die Abfuhr ohne Schwierigkeiten und ohne Zeitverlust möglich ist.