Bürgerinfo
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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg/Bund
Riester-Zulage bis Jahresende sichern - Zulagenanträge für 2022
Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2024 die staatliche Riester-Zulage für 2022 sichern. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man beim jeweiligen Vertragsanbieter, der den Antrag auch entgegennimmt. Anträge für „Wohn-Riester“ gehen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRV Bund. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) empfiehlt, einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird.
Antrag prüfen und Zulagen sichern In regelmäßigen Abständen sollten alle Sparende die Zulagenanträge prüfen. Ändern sich persönliche Angaben durch beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes oder den Wegfall des Kindergeldes, oder gibt es Änderungen beim Gehalt, sind die Angaben im Antrag und gegebenenfalls die Eigenbeiträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich. Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entsprechenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter www.ihre-vorsorge.de oder unter www.riester.deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zu Servicezentren Die DRV BW informiert in ihren 19 Servicezentren für Altersvorsorge neutral, unabhängig, kostenlos und leicht verständlich über alle Themen der Altersvorsorge (gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge). Weitere Informationen unter www.prosa-bw.de
Gleichberechtigt und selbstbestimmt leben - mit Behinderung
Anspruch auf besondere Leistungsansprüche
Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er macht auf die Belange von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen aufmerksam. Wer beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf besondere Leistungen der Solidargemeinschaft – auch und gerade im Bereich der sozialen Sicherung, darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg aufmerksam.
Menschen mit Behinderung in Deutschland Ende 2023 lebten in Deutschland knapp 8 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung, das ist fast jeder zehnte Mensch in Deutschland. Über 90 Prozent der Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht, es kann also jeden treffen und fast jeder hat einen Menschen in seinem Umfeld, der mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen lebt. Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet daher die häufigsten Fragen zu Renten- und Reha-Leistungen schwerbehinderter Menschen: Meine berufliche Tätigkeit fällt mir immer schwerer, kann ich eine Reha-Maßnahme beantragen? Rehabilitations- und Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen verhindern, dass eine Behinderung oder Krankheit zur dauerhaften Erwerbsminderung führen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft daher auf Antrag, ob sie im konkreten Einzelfall helfen kann. Das können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sein. Diese sollen zum Beispiel helfen, den bisherigen Arbeitsplatz trotz der gesundheitlichen Einschränkungen zu erhalten. Auch eine berufliche Neuorientierung kommt in Frage. Sie ist oft die bessere Alternative zur völligen Beschäftigungsaufgabe. Ich bin schwerbehindert, dann muss ich doch auch eine Erwerbsminderungsrente bekommen, oder? Die Frage einer Erwerbsminderung lässt sich nicht allein am Grad der Behinderung ablesen. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Sie entspricht in ihrer Höhe etwa einer Altersrente. Können Sie noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit nimmt die Rentenversicherung ebenso vor, wie die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Gibt es eine spezielle Altersrente für schwerbehinderte Menschen? Ja, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt in Betracht, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, Sie die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, von 35 Jahren erfüllen und ein Mindestalter erreicht haben. Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65 Jahren ohne Abzüge erhalten. Mit Abzügen von maximal 10,8 Prozent ist das bereits ab 62 Jahren möglich. Wenn Sie vor 1964 geboren sind, ist das jeweils noch einige Monate früher möglich. Mit dem Rentenbeginnrechner unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-rechnererfahren Sie, wann Sie konkret in Rente gehen können. Ob Sie die Mindestversicherungszeit schon erfüllen, sehen Sie auch in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“ auf unserer Website www.drv-bw.de. Weitere Fragen zum Thema beantworten wir auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48024. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt
Kompetente Hilfe in der Nachbarschaft - Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5.12.24
Ehrenamtliche Versichertenberatende für Rentenanfragen
Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) würdigt am 5. Dezember 2024, dem Internationalen Tag des Ehrenamtes, das Engagement ihrer rund 120 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater. Mit ihnen haben die Menschen im Land kostenfrei und direkt vor Ort gut geschulte „Helfer in der Nachbarschaft“. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung - alleine in diesem Jahr waren es rund 20.000 Beratungen.
Dazu kommen über 7.500 Anträge auf Rente und auf Klärung des persönlichen Versicherungskontos die durch die baden-württembergischen Versichertenberaterinnen und -berater im Jahr 2024 aufgenommen wurden. Damit die Anträge direkt in der Sachbearbeitung ankommen, schneller bearbeitet und entschieden werden können, nutzen auch die Ehrenamtlichen die Online-Services der DRV BW. Darüber hinaus klären sie zudem die Voraussetzungen der verschiedenen Rentenarten oder informieren über den persönlichen Rentenbeginn. Mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit stellen sie ein wichtiges Bindeglied zwischen der DRV und den Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern dar. Die ehrenamtlichen Versichertenberatende finden Interessierte über die Internetseite www.drv-bw.de. Wie wird man Versichertenberaterin oder –berater der DRV? Die Versichertenberaterinnen und -berater sind ebenso wie der Vorstand und die Vertreterversammlung Teil der ehrenamtlichen Selbstverwaltung der DRV BW. Die Vertreterversammlung wählt die Versichertenberaterinnen und -berater auf Vorschlag von Gewerkschaften, Arbeitnehmervertretungen und sonstigen freien Wählerlisten, die sich zur Sozialwahl stellen. Wer selbst gerne dieses wichtige und interessante Ehrenamt ausüben möchte, sollte sich an die genannten Gruppierungen wenden. Das Büro der Selbstverwaltung der DRV BW unterstützt dabei und ist per E-Mail unter bvsv@drv-bw.de erreichbar.
Energiesparen über Weihnachten - Schließtage vom 23.-30.12.2024
Von Montag, 23.12.2024, bis einschließlich Montag, 30.12.2024, bleiben die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW), inklusive Regionalzentren und Außenstellen, geschlossen. Über das Servicetelefon unter der Rufnummer Telefonnummer: 0800 1000 4800 können sich Kundinnen und Kunden zu Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin an allen Werktagen von 8:00 Uhr bis 19.00 Uhr (freitags bis 15:30 Uhr) informieren. Videoberatungen finden in dieser Zeit nicht statt.
Bereits in vergangenen Jahren konnte die DRV BW dadurch beträchtliche Energieeinsparungen verzeichnen. Diesen Beitrag zum Energiesparen möchte sie 2024 mit den Schließtagen zwischen Weihnachten und Neujahr erneut leisten. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, stehen alle Dienststellen und Beratungsleistungen der DRV BW wieder zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung.