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Autor: Frau Baier
Artikel vom 20.02.2024

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg/Bund

Bis 2.4.24 freiwillige Rentenbeiträge einzahlen - Rentenanspruch erwerben und die Renten erhöhen

Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglichkeit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechterhalten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April 2024 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.

Freiwillige Beiträge für gesetzlich Rentenversicherte
Die Anzahl und Höhe der Beiträge ist innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmbar: Auf die Anzahl der bis zu 12 Monatsbeiträge kommt es an, wenn Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt werden. Hingegen ist die Höhe der Beiträge wichtig, wenn die eigenen Rentenansprüche gesteigert werden sollen. Bei einer Zahlung 2024 für 2023 ist die monatliche Beitragshöhe beliebig zwischen 100,07 Euro und 1.357,80 Euro wählbar. Grundsätzlich gilt: Jeder Beitrag erhöht die Altersrente oder später die Hinterbliebenenversorgung. Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge steigt die Rentenanwartschaft nach den im Jahr 2024 geltenden Werten zwischen 5,35 und 75,10 Euro monatlich, je nach Höhe des einbezahlten Beitrags.
Wer kann freiwillige Beiträge leisten
Grundsätzlich dürfen alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind –  unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutschland leben. Diese Möglichkeit besteht zudem für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Beiträge zahlen. Dies erhöht dann die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

Information und Beratung
Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden oder per E-Mail (presse(@)drv-bw.de) bestellt werden.
Anträge auf freiwillige Beitragszahlungen lassen sich einfach online auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (www.drv-bw.de) unter der Rubrik Online-Services stellen.
Wer sich vorher lieber telefonisch, per Video oder vor Ort beraten lassen möchte, wendet sich an die regionalen Beratungsstellen unter www.drv-bw.de/kontakt 
Hier finden sich auch die Adressen der ehrenamtlichen Versichertenberatenden aus der eigenen Nachbarschaft.

Startschuss für Arbeitgeber-Seminare 2024

Wissenswertes rund um die Betriebsprüfung und Aktuelles aus der Praxis

Sie sind Arbeitgeber oder Mitarbeitende einer Abrechnungsstelle und die Betriebsprüfung steht an? Sie beschäftigen Studierende oder Rentenbeziehende und wissen nicht, ob Sie diese Gruppe richtig gemeldet haben? Keine Panik – die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) bietet dazu auch dieses Jahr kostenfreie Seminare mit aktuellen prüfungsrelevanten Themenschwerpunkten an.
euBP, Cryptshare & Co. – so digital ist die Betriebsprüfung
Das Seminar gewährt den Teilnehmenden einen Blick hinter die Kulissen der papierarmen Betriebsprüfung. Welche Rolle spielt der Datenschutz im Rahmen der Prüfungen? Bereits jetzt besteht die Verpflichtung, Lohnunterlagen elektronisch zu führen und digital zu übermitteln. Ab 2025 wird diese auf die Übermittlung von Unterlagen aus der Finanzbuchhaltung ausgedehnt. Zudem erhalten die Seminar-Teilnehmenden aktuelle Informationen zum SV-Meldeportal und zur Sozialversicherungsnummer.
Beschäftigte im Studium oder in Rente – ein Plus für Betriebe
Studierende und Rentenbeziehende sind in Zeiten des Fachkräftemangels bei Unternehmen begehrte Arbeitskräfte. Aber wie werden diese Personenkreise versicherungs- und beitragsrechtlich beurteilt? Welche Fallstricke können einem dabei begegnen? Diese Sachverhalte klären die Expertinnen und Experten der DRV BW im Rahmen der diesjährigen Arbeitgeber-Seminare mit anschaulichen Praxisbeispielen.
Die dreistündigen Arbeitgeber-Seminare werden landesweit in allen Regionen als Präsenz- und Onlinetermine angeboten. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung finden Interessierte unter www.drv-bw.de/arbeitgeberseminare. 
Kontakt für Arbeitgeber unter www.drv-bw.de/arbeitgeber 
Weitere Angebote für Firmen in Baden-Württemberg
Der DRV BW Firmenservice berät und informiert zu den drei Themenbereiche Gesunde Beschäftigte, Rente und Altersvorsorge sowie Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht. Mit insgesamt 16 Firmenberaterinnen und Firmenberatern in Baden-Württemberg ist das Team in jeder Region gut vertreten und kommt auf Wunsch auch direkt in die Unternehmen. Einfach, schnell, unbürokratisch und kostenfrei. Details unter www.drv-bw.de/firmenservice