Bürgerinfo: Gemeinde Hohenfels

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Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 24.03.2025

Sozialverband VdK

Sprechzeiten des Sozialverband VdK - Beratung im Sozialbereich

Die Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in Stockach mit Frau Tessara Hauser finden alle 2 Monate jeweils am letzten Dienstag des Monats von 9-12 Uhr beim Kreisverband Stockach, Mozartstr. 7, 78333 Stockach statt. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist unter Tel. Telefonnummer: 07732 92360.

Weitere Sprechtage werden nach Absprache in der VdK-Beratungsstelle in der Bleichwiesenstr. 1/1 in 78315 Radolfzell angeboten.

Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung).

Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Alter vertreten.

Schnell anmelden! – Viertes inklusives VdK-Sportwochenende

Vom 15. bis 17. August findet das vierte inklusive Sportwochenende in der Sportschule Steinbach in Baden-Baden statt. Diese Freizeit organisiert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. in Kooperation mit der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des inklusiven Sports (gGFiS). Einzel- und Teamsportarten, wie Fußball, Rollstuhl-Basketball und Schwimmen, stehen auf dem Programm.

Das Angebot richtet sich an junge Menschen zwischen zehn und 35 Jahren mit und ohne Behinderung. Es kostet einschließlich der zwei Übernachtungen und Vollverpflegung 50 Euro für VdK-Mitglieder. Für Kinder, die kein Mitglied sind, 70 Euro und für Erwachsene ohne Mitgliedschaft 95 Euro sowie für jede weitere Begleitperson 160 Euro. Zu beachten ist, dass pflegerische Tätigkeiten nicht vom Betreuungspersonal übernommen werden können. Alle Zimmer in der Sportschule sind barrierefrei.

Für weitere Informationen und bei Fragen steht Nicolai Gutting, Vertreter der jüngeren Generation des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, per E-Mail zur Verfügung: junge-generation(@)vdk.de. Melden Sie sich bitte direkt per E-Mail bei der gGFiS an: info(@)ggfis.de. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldeschluss ist am Montag, 30. Juni 2025.

Mehr Schutz nach Fehlgeburt – neue Mutterschutzregelung ab Juni 2025

Der Ortsverband Wald-Hohenfels informiert:

Mehr Schutz nach Fehlgeburt – neue Mutterschutzregelung ab Juni 2025

Mutterschutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. Bisher greift der Mutterschutz im Falle einer Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Künftig haben Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Abhängig beschäftigte Frauen können ab Juni 2025 entscheiden, ob sie eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen.

Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger fällt auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt aus: Fehlgeburt ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen Mutterschutz, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz. Die Fehlgeburt kann für betroffene Frauen eine sehr belastende Erfahrung sein. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist.

Jetzt anmelden: SBV-Konferenz am 9. Juli 2025 in der Harmonie Heilbronn

Der Ortsverband Wald-Hohenfels informiert:

Jetzt anmelden: SBV-Konferenz am 9. Juli 2025 in der Harmonie Heilbronn

„Chancen schaffen, Teilhabe fördern!“ ist das Motto der diesjährigen SBV-Konferenz, der kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltung für die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und Betriebs- und Personalräte – organisiert vom Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. Die renommierte landesweite Veranstaltung findet am Mittwoch, 9. Juli 2025, von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr statt. Veranstaltungsort ist das Kongresszentrum Harmonie in Heilbronn.

Die SBV-Konferenz widmet sich in diesem Jahr der Frage, wie die SBV aktiv an Entscheidungen im Betrieb beteiligt und in die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingebunden werden kann. Referentinnen und Referenten aus ganz Deutschland geben in ihren Fachvorträgen konkrete Tipps und Impulse für die Arbeit der Schwerbehindertenvertrauensleute. Außerdem werden im Foyer der Harmonie Heilbronn rund 40 Aussteller der Gesundheits- und Reha-Messe ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Messe ab 10 Uhr kostenfrei besuchen. Die Anmeldung zur SBV-Konferenz ist ab sofort möglich. Die Schulung wird für die Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung anerkannt. Hier geht es zur Anmeldung: www.vdk-bw-event.de. 

Online-Workshops: Herzensgeld – Finanzielle Sicherheit für Frauen

Die Online Workshop-Reihe „Herzensgeld – Nimm Dein Leben in die Hand“ richtet sich an Frauen und beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten von Erwerbsbeteiligung und finanzieller Sicherheit. Die drei Workshops finden online und jeweils von 19 Uhr bis 20.30 Uhr statt. Im ersten Workshop am 29. April 2025 stellen die Bundesagentur für Arbeit und ver.di ihre Angebote vor und zeigen Wege aus Minijob, Teilzeitjob und gering bezahlter Beschäftigung auf. Im zweiten Workshop am 13. Mai 2025 lernen die Teilnehmerinnen, wie sie mit geringem Budget Vermögen aufbauen können und Kontrolle über ihre Finanzen bekommen. Und der dritte Workshop am 23. Juni 2025 hat individuelle Eheverträge zum Thema. Hier werden die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten vorgestellt, finanzielle Nachteile auszugleichen – beispielsweise wegen unbezahlter Care-Arbeit.

Die Workshop-Reihe Herzensgeld ist eine Kooperationsveranstaltung von ver.di Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zusammen mit den Regionaldirektionen Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit. Anmeldung unter: https://frauen-bawue.verdi.de/. 

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Zweitmeinung bei bestimmten Operationen

Gesetzlich Krankenversicherte haben bei bestimmten planbaren Operationen einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Der Anspruch auf das sogenannte strukturierte Zweitmeinungsverfahren besteht bei bestimmten festgelegten Eingriffen. Das sind aktuell diese elf festgelegten Eingriffe: Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen, arthroskopische Eingriffe an der Schulter, Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, Implantationen einer Knie-Endoprothese, Eingriffe an der Wirbelsäule, kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen (Verödungen) am Herzen, Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats, Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie), Hüftgelenkersatz und Eingriffe an Aortenaneurysmen.

Weitere Informationen zum Zweitmeinungsverfahren enthält das Patientenmerkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses, hier zu finden im Themenbereich Z (Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen): www.g-ba.de. Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation eine Zweitmeinung abgeben dürfen, finden Sie auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter: www.116117.de/de/zweitmeinung.php.