Gemeinde Hohenfels (Druckversion)
Autor: Frau Baier
Artikel vom 20.02.2024

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg/Bund

Startschuss für Arbeitgeber-Seminare 2024

Wissenswertes rund um die Betriebsprüfung und Aktuelles aus der Praxis

Sie sind Arbeitgeber oder Mitarbeitende einer Abrechnungsstelle und die Betriebsprüfung steht an? Sie beschäftigen Studierende oder Rentenbeziehende und wissen nicht, ob Sie diese Gruppe richtig gemeldet haben? Keine Panik – die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) bietet dazu auch dieses Jahr kostenfreie Seminare mit aktuellen prüfungsrelevanten Themenschwerpunkten an.
euBP, Cryptshare & Co. – so digital ist die Betriebsprüfung
Das Seminar gewährt den Teilnehmenden einen Blick hinter die Kulissen der papierarmen Betriebsprüfung. Welche Rolle spielt der Datenschutz im Rahmen der Prüfungen? Bereits jetzt besteht die Verpflichtung, Lohnunterlagen elektronisch zu führen und digital zu übermitteln. Ab 2025 wird diese auf die Übermittlung von Unterlagen aus der Finanzbuchhaltung ausgedehnt. Zudem erhalten die Seminar-Teilnehmenden aktuelle Informationen zum SV-Meldeportal und zur Sozialversicherungsnummer.
Beschäftigte im Studium oder in Rente – ein Plus für Betriebe
Studierende und Rentenbeziehende sind in Zeiten des Fachkräftemangels bei Unternehmen begehrte Arbeitskräfte. Aber wie werden diese Personenkreise versicherungs- und beitragsrechtlich beurteilt? Welche Fallstricke können einem dabei begegnen? Diese Sachverhalte klären die Expertinnen und Experten der DRV BW im Rahmen der diesjährigen Arbeitgeber-Seminare mit anschaulichen Praxisbeispielen.
Die dreistündigen Arbeitgeber-Seminare werden landesweit in allen Regionen als Präsenz- und Onlinetermine angeboten. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung finden Interessierte unter www.drv-bw.de/arbeitgeberseminare. 
Kontakt für Arbeitgeber unter www.drv-bw.de/arbeitgeber 
Weitere Angebote für Firmen in Baden-Württemberg
Der DRV BW Firmenservice berät und informiert zu den drei Themenbereiche Gesunde Beschäftigte, Rente und Altersvorsorge sowie Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht. Mit insgesamt 16 Firmenberaterinnen und Firmenberatern in Baden-Württemberg ist das Team in jeder Region gut vertreten und kommt auf Wunsch auch direkt in die Unternehmen. Einfach, schnell, unbürokratisch und kostenfrei. Details unter www.drv-bw.de/firmenservice 

Mit der Reha Kinderleben verändern - Hilfe für Kinder und Jugendliche für ein gesundes Leben

Zahlreiche chronische Erkrankungen beeinträchtigen das Kinderleben und wirken sich auf die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit im Erwachsenenalter aus. Hauptgründe für eine Kinder-Reha sind laut Deutscher Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit 33 Prozent psychische und psychosomatische Störungen, gefolgt von chronischen Leiden wie Asthma sowie Erkrankungen der Lunge und Atemwege mit 20,6 Prozent bis Adipositas und Stoffwechsel-Erkrankungen mit 18,9 Prozent. Um Kindern und Jugendlichen eine gesundheitliche Perspektive zu geben, bietet die gesetzliche Rentenversicherung für diese Zielgruppe spezielle Rehabilitationsleistungen an. Unter welchen Voraussetzungen die jungen Menschen eine Reha erhalten, zeigt die DRV BW anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April auf.

Gesundheit und Teilhabe am Leben stehen im Vordergrund Von ADHS über Asthma bis schwerem Übergewicht – es gibt viele verschiedene Erkrankungen, die schon Kinder und Jugendliche so beeinträchtigen, dass sie nicht regelmäßig in die Schule gehen können. Die Rehabilitation kommt in Frage, wenn die – insbesondere durch chronische Erkrankungen – beeinträchtigte oder gefährdete Gesundheit des Kindes durch diese voraussichtlich wiederhergestellt oder gebessert werden und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Ganzheitliche Betreuung bei der Kinder-Reha Für die Reha von Kindern und Jugendlichen stehen bundesweit zahlreiche nach neuestem medizinischen Standard ausgestattete Fachkliniken zur Verfügung. Die Reha dauert meist vier Wochen, wenn nötig länger. Nach einer Untersuchung und einem Arztgespräch vor Ort werden Reha-Ziele festgelegt und ein individueller Reha-Plan erstellt. Dieser enthält medizinische, psychologische, pädagogische, physiotherapeutische oder berufsorientierte Leistungen, an denen das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche während der Reha teilnimmt. Entsprechend spezialisierte und ausgebildete Mitarbeitende sind daran beteiligt. Die Kinder werden in altersentsprechenden Gruppen betreut, Schulkinder erhalten in den Hauptfächern Unterricht und lernen mit Gleichaltrigen derselben Klassenstufe und desselben Schultyps. Kostenübernahme und finanzielle Absicherung Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt der Rentenversicherungsträger. Zuzahlungen müssen nicht geleistet werden. Auf Antrag übernimmt die DRV BW sogar die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre. Dazu gehören Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik. Außerdem wird der entgangene Verdienst bezahlt.  Bei Kindern ab zwölf Jahren können die Kosten für eine Begleitperson nur dann übernommen werden, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Wer kann die Kinder- oder Jugendlichen-Reha beantragen Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten in den vergangenen Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Erziehungsberechtigte, die bereits eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Erhalten die Kinder und Jugendliche eine Waisenrente, ist die Voraussetzung auch gegeben. Details zu Voraussetzungen, Antragsstellung und Co. finden Sie unter www.drv-bw.de/kinderreha.  Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt sowie Ansprechpersonen für Prävention und Reha unter www.drv-bw.de/Ansprechstelle

Mädchen und Jungen erkunden die Deutsche Rentenversicherung - Zukunftstag in Karlsruhe und Stuttgart am 25.4.24

Girls und Boys Day zur Berufsorientierung am 25. April 2024

Anlässlich des bundesweiten Aktionstages zur klischeefreien Berufsorientierung für Jungen und Mädchen kommen am 25. April 2024 viele Jugendliche zur Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW). In Karlsruhe und Stuttgart sind Schülerinnen und Schüler von Realschulen und Gymnasien ab Klasse 8 zu einem ganztägigen Schnupperpraktikum eingeladen. Dabei erfahren die Mädchen und Jungen anlässlich des Girls` und Boys` Day mehr über die fünf Ausbildungs- oder Dualen Studiengänge des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Zudem zeigen die Azubis und Studierenden hautnah auf, wie die praktische Ausbildung – die in den beiden Standorten Karlsruhe und Stuttgart angeboten wird – abläuft und wie die Karrierechancen aussehen. Kluge Köpfe für die Rente – werde Teil des Teams! Derzeit befinden sich bei der DRV BW rund 370 Nachwuchskräfte in Ausbildung zur/m Sozialversicherungsfachangestellten und Kaufmann/-frau für Büromanagement oder als Studierende/r zur/m Bachelor of Laws | Rentenversicherung, Bachelor of Science | Wirtschaftsinformatik und Bachelor of Arts | Digitales Verwaltungsmanagement. Im Rahmen der Kampagne „Kluge Köpfe für die Rente" der DRV BW können junge Menschen sich einen Platz für einen der fünf Ausbildungs- oder Dualen Studiengänge sichern. Attraktive Vergütung für Nachwuchskräfte Bereits während der Ausbildung oder des Dualen Studiums erhalten die Nachwuchskräfte bis zu 1.400 Euro im Monat. Nach abgeschlossener Ausbildung erwarten die Nachwuchskräfte vielfältige, sinnstiftende und interessante Tätigkeitsfelder. Darüber hinaus bietet die DRV BW als große Arbeitgeberin auch gute Aufstiegschancen. Sehr gute Übernahmechancen bei erfolgreichem Abschluss Bei einem erfolgreichen Abschluss garantiert die DRV BW eine unbefristete Übernahme an einem der rund 20 Standorte im Land. Wer mehr über die Ausbildung wissen möchte, findet weitere Informationen auf www.kluge-koepfe-fuer-die-rente.deoder klärt offene Fragen am Stand der DRV BW auf einer der zahlreichen Bildungsmessen in Baden-Württemberg. Einblick in die Praxis Einblicke in die Praxis erhalten die Mädchen und Jungen nicht nur vor Ort beim Girls` und Boys` Day, sondern auch auf Facebook und Instagram.  Dort geben die derzeitigen Nachwuchskräfte der DRV BW unter „Kluge Köpfe für die Rente“ regelmäßig Einblicke in den Ablauf ihrer Ausbildung und berichten über ihre Erfahrungen als Studierende in einen der Dualen Studiengänge. Weitere Informationen www.kluge-koepfe-fuer-die-rente.de/  www.instagram.com/klugekoepfefuerdierente/  www.facebook.com/klugekoepfefuerdierente  Kontakt in Karlsruhe Lina Andresen und Petra Feile Telefon 0721 825-21555 und 0721 825-21551 azubi.KA@drv-bw.de  Kontakt in Stuttgart Nicole Bandze-Yürekli und Tanja Mehl Telefon 0711 848-21502 und 0711 848-21501 azubi.S@drv-bw.de 

Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun?

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg gibt Tipps
Eltern begegnen in vielen Bereichen – ob privat, beruflich oder auf Social Media – zahlreichen Informationen, dass Kinder eine direkte Auswirkung auf die Höhe ihrer Rente haben. Aber wie sieht es tatsächlich aus und was ist dabei zu beachten? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun?
Für die Erziehung ihrer Kinder stecken viele Eltern beruflich zurück, arbeiten in Teilzeit oder gar nicht mehr. Um möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, können Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund für diese Monate. Die Höhe entspricht den Beiträgen eines Versicherten mit einem Bruttogehalt von derzeit rund 3.600 Euro im Monat. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat.
Hinzu kommen für jedes Kind zehn Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Eltern können damit Lücken in der Versicherungsbiografie schließen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen. Zudem sind diese wertvoll für die Mindestversicherungszeiten für eine vorgezogene Altersrente.
Wer bekommt diese gutgeschrieben?
Die Kindererziehungszeit sowie die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung wird nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Soll der Vater die Kindererziehungszeit und die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.
Erscheinen diese automatisch in meinem Versicherungskonto?
Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert.
Wann und wie soll ich die Kindererziehungszeiten melden?
Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Nur wenn Sie einen Riestervertrag besparen, empfiehlt sich die Antragstellung bereits am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt.
Wo kann ich die Kindererziehungszeiten melden?
Der Antrag – bekannt auch als Formular V0800 - kann bequem mit den Online-Diensten der DRV BW gestellt werden. Hier können Sie auch eine gemeinsame Erklärung abgeben (V0820). Details auf unserer Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen 
Wichtig: Sind diese Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie automatisch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Daher ist ein erneuter Antrag von Rentnerinnen und Rentnern nicht notwendig und muss deshalb abgelehnt werden.
Woher weiß ich, ob ich die Kindererziehungszeiten bei der DRV BW schon gemeldet habe?
Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick haben.
Unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ können Elternteile ihren Versicherungsverlauf sowie weitere Unterlagen, beispielsweise die Renteninformation oder eine Lückenauskunft, unkompliziert auf digitalem Weg anfordern.
Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden?
Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Sie erreichen uns unter Telefonnummer: 0800 1000 4800. Ansprechpartnerinnen und -partner zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt 
Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wichtigen Antragsformulare auf der Themenseite unter www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen     

http://www.hohenfels.de/index.php?id=100