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Energieagentur Kreis Konstanz gemeinnützige GmbH
Wöchentliche Wärmewende-Bürgersprechstunde durch die Energieagentur Kreis Konstanz
Wöchentliche Wärmewende-Bürgersprechstunde durch die Energieagentur Kreis Konstanz“
Telefonisches Beratungsangebot für Ihre Fragen zur Wärmewende
Die Energieagentur Kreis Konstanz bietet im Landkreis Konstanz seit 12 Jahren anbieter-unabhängige Energieberatung an. Nun startet mit der telefonischen Wärmewende-Bürgersprechstunde ein neues Projekt: jeder kann unkompliziert Fragen an einen Fachmann stellen.
Die telefonische Wärmewende-Bürgersprechstunde erreichen Sie mittwochs von 11-15 Uhr unter 07732/939-1236.
Jegliche Fragen bezüglich Heizung, Wärmeschutz und energie-effizientem Bauen können an den langjährigen Energieberater Hans-Joachim Horn gestellt werden.
Das Gute für den Bürger ist, dass er unmittelbar eine Antwort erhält. Bei umfangreicheren Antworten kann es sein, dass ein Beratungstermin im Rathaus oder online sich daraus ergibt. Auch die Möglichkeit eines sog. Gebäudechecks, bei dem ein Energie-Berater ins Haus kommt, ist möglich.
Die Energieagentur Kreis Konstanz freut sich auf zahlreiche Anrufe.
Das neue Projekt wird über das Förderprogramm „Klimaschutz Plus“ des Umwelt-Ministeriums Baden-Württemberg gefördert.
Link zum CO2-Rechner
Fördermittel Teil 1: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt bei der Modernisierung von Häusern
Wer beim Modernisieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achtet, kann Zuschüsse und verbilligte Darlehen vom Staat erhalten, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist. Die Förderprogramme des Bundes wurden zum Jahresbeginn 2024 erheblich geändert. Gefördert werden sowohl energetische Sanierungsmaßnahmen als auch der Austausch alter Heizungen.
Der erste Teil unserer Serie befasst sich mit der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei bestehenden Wohnhäusern.
Im zweiten Teil stehen Fördermaßnahmen rund ums Thema Heizung, Heizungstausch und -optimierung im Fokus.
Förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken und der Austausch oder die Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren. Auch Sonnenschutz von außen kann gefördert werden.
Ebenso förderfähig sind Wohnungslüftungsanlagen und digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung der Heizung, also „Efficiency Smart Home-Systeme.
Anforderungen an geförderte Maßnahmen
Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei der Förderung von Wärmedämmungen gilt beispielsweise, dass die Dämmung dicker ausfallen oder qualitativ hochwertiger sein muss, als im GEG vorgeschrieben.
In der Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen der BEG sind im Kapitel Technische Mindestanforderungen alle förderfähigen Maßnahmen zusammengefasst.
Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Damit eine Förderung gewährt werden kann, müssen bei allen Maßnahmen Fachleute, „Energie-Effizienz-Expert:innen“, beteiligt werden, die auf der Webseite www.energie-effizienz-experten.de gelistet sind Dieser muss die energetische Fachplanung der Maßnahme übernehmen, die Umsetzung begleiten und sowohl die Einhaltung der Mindestanforderungen als auch die programmgemäße Umsetzung der Maßnahme bestätigen.
Wie wird gefördert
- Zuschüsse
Alle Maßnahmen werden mit Zuschüssen gefördert. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der Kosten. Einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent gibt es für alle Maßnahme, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind.
Es werden höchstens Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr gefördert. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 30.000 Euro, wenn der Bonus für den iSFP gewährt wird.
Einzelmaßnahmen können nur bezuschusst werden, wenn zuvor ein Antrag gestellt und bewilligt wird. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungshonorare. Es werden höchstens Ausgaben in Höhe von 5.000 Euro für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen pro Kalenderjahr gefördert. Förderfähige Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, die über die Obergrenzen hinausgehen, können anteilig mit den jeweiligen Maßnahmen mitgefördert werden.
- Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit
Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus ein Darlehen beantragen. Für Haushalte, die einen Antrag für ihr Eigenheim stellen, und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet, ist das Darlehen zinsverbilligt („Ergänzungskredit - Plus“).
Dieser Ergänzungskredit wird von der Förderbank KfW vergeben. Die Antragstellung erfolgt bei einem Kreditinstitut, zum Beispiel der Hausbank. Der Ergänzungskredit wird ausschließlich für Einzelmaßnahmen vergeben, die in der BEG bezuschusst werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Zuwendungsbescheid vom BAFA.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohnung.
Empfehlungen von der Energieberatung der Verbraucherzentrale
Geförderte Maßnahmen können durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich Materialkosten gefördert. Auch bei Eigenleistungen müssen Energie-Effizienz-Expert:innen beteiligt werden.
Um eine Förderung zu erhalten, muss vor Beginn der Maßnahmen der Antrag gestellt werden. Als Beginn der Maßnahme zählt der mit dem Fachunternehmen abgeschlossene Vertrag oder auch der Kauf der Materialien bei Eigenleistung.
Um einen Antrag zu stellen, wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Bei der Antragstellung von Eigenleistungen sollte der Vertrag weggelassen werden.
Neben den eigentlichen Maßnahmen können die Kosten für „Umfeldmaßnahmen“ mitgefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel Baustelleneinrichtung, Abbau und Entsorgung alter Bauteile oder ergänzende Maler- und Tapezierarbeiten.
Wer beim BAFA keinen Antrag stellen möchte oder die Antragstellung versäumt hat, kann anstelle der Förderung eine Steuerermäßigung für seine Sanierungsmaßnahmen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird. Die Höhe der Ermäßigung beträgt 20 Prozent der Kosten und maximal 40.000 Euro pro Gebäude. Die Ermäßigung wird im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht und innerhalb von drei Jahren gewährt. Für Eigenleistungen gibt es keine Steuerermäßigung. Weitere Voraussetzungen finden sich in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).
Bei Fragen zum Thema Fördermittel hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten individuell und anbieterunabhängig.
Mehr Informationen erhalten Sie ebenfalls bei der Energieagentur Kreis Konstanz unter Telefonnummer: 07732 – 939 1234. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Fördermittel Teil 2: Staatliche Hilfen für Heizungsmodernisierung
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Haushalte, die ihre veralteten Heizanlagen durch energieeffiziente Systeme mit erneuerbaren Energien ersetzen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale und die Energieagentur Kreis Konstanz informieren darüber, welche Fördermittel es für den Austausch alter Heizungssysteme gibt und was Verbraucher:innen beachten sollten.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Hausbesitzer:innen können Zuschüsse und vergünstigte Darlehen bekommen. Dazu müssen sie eine neue Heizung einbauen, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzt. In Frage kommen hierfür Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Wärmenetzanschlüsse, zum Beispiel für Fernwärme. Ebenfalls gefördert werden Solarthermieanlagen sowie Anlagen, die Wasserstoff nutzen. Dazu zählen Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Gasbrennwertheizkessel. Allerdings wird Wasserstoff in absehbarer Zeit nicht zum Heizen verfügbar sein.
Zuschussförderung
Zuschüsse für neue Heizungen werden bei der Förderbank KfW beantragt. Neben der Grundförderung von 30% der förderfähigen Ausgaben können verschiedene Bonuszuschüsse beantragt werden, so dass die Förderung in Summe bis zu 70% umfassen kann.
Grundförderung und Bonuszuschüsse
Die Grundförderung beträgt für alle geförderten Heizungen 30% der förderfähigen Ausgaben.
Für neue Heizungen in selbstgenutztem Wohneigentum kann ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus beantragt werden, wenn eine der folgenden, alten Heizungen ausgetauscht wird:
- Öl- oder Kohleheizung
- Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist
- Gas-Etagenheizung ohne Altersbegrenzung
- Elektrospeicherheizung
Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus beträgt für alle förderfähigen Heizungen, die bis 2028 eingebaut werden, 20% der förderfähigen Kosten.
Für neue Heizungen in selbstgenutzten Wohnungen kann ein so genannter Einkommens-Bonus beantragt werden, wenn das jährliche Haushaltseinkommen 40.000 € nicht überschreitet.
Der Einkommens-Bonus beträgt 30% der förderfähigen Kosten.
Für neue Wärmepumpen, die das Erdreich, Grund- oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, oder die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden, kann ein so genannter Effizienz-Bonus beantragt werden. Der beantragte Effizienz-Bonus beträgt 5% der förderfähigen Ausgaben.
Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit
Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus bei der KfW ein Darlehen beantragen.
- Für einen Heizungstausch, für den ein Zuwendungsbescheid von der KfW vorliegt, kann ein Ergänzungskredit in Höhe der förderfähigen Ausgaben, maximal 120.000 €, beantragt werden.
- Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 € im Jahr gibt es für den Ergänzungskredit einen Zinsvorteil.
Anforderungen an geförderte Maßnahmen
Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen gesetzliche Ansprüche übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei neuen Heizungen sind Energieeffizienz und Schadstoffausstoß wesentliche Kriterien.
Unsere Empfehlungen für Verbraucher:innen
- Geförderte Maßnahmen können durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich Materialkosten erstattet. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausgaben für das benötigte Material müssen von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Expert:innen bestätigt werden.
- Um eine Förderung zu erhalten, muss vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag gestellt werden. Dazu wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
- Anträge für neue Heizungen in selbst genutzten Einfamilienhäusern können bereits jetzt gestellt werden. Ab Ende Mai ist die Antragstellung auch für Mehrfamilienhäuser möglich.
- Eine wichtige Ausnahme in diesem Jahr: Förderfähige Vorhaben können bereits jetzt und bis 31.08.2024 begonnen werden. Der Antrag kann bis zum 30.11.2024 nachgereicht werden.
Podcast „Durchleuchtet. Der Verbraucherfunk“
Wer sich weiter mit dem Thema „Fördermittel“ auseinandersetzen möchte, kann sich darüber hinaus die kürzlich veröffentlichte Podcast-Folge „Ran an die neuen Fördertöpfe“ anhören. In rund 20 Minuten bringt Iris Ege im Gespräch mit Pressesprecher Niklaas Haskamp Licht in den neuen Förderdschungel: www.vz-bw.de/node/94413
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale und die Energieagentur Kreis Konstanz stehen Ratsuchenden mit ihren Beratungsangeboten zur Seite, um geeignete Heiztechnologien entsprechend der individuellen Bedürfnissen und baulichen Gegebenheiten zu ermitteln. Interessierte können sich online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu den aktuellen Fördermitteln und technischen Lösungen informieren. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Weitere Informationen gibt es bei der Energieagentur Kreis Konstanz unter Telefonnummer: 07732 – 939 1234 oder unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter Telefonnummer: 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
So machen Sie Ihre Heizung fit für den Winter
Energieberatung gibt Tipps für den Start in die Heizsaison
Die Tage werden langsam kürzer und gerade in der Nacht nähern sich die Temperaturen den einstelligen Werten. Spätestens dann wird es Zeit, die Heizsaison zu eröffnen und die Heizung aus dem Sommer- in den Wintermodus umzuschalten. Was Verbraucher:innen dabei beachten sollten, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Tipp1: Heizkörper entlüften
Machen die Heizkörper gluckernde Geräusche oder werdenim oberen Bereich nicht richtig warm obwohl sie voll aufgedreht sind? Dann ist eventuell Luft im System - und das verbraucht mehr Energie. Mit einem Entlüftungsschlüssel können Sie ganz einfach selbst die Luft aus dem heißen Heizkörper rauslassen. Bevor Sie das Entlüftungsventil öffnen, stellen Sie einen kleinen Behälter darunter, mit dem Sie austretendes Wasser auffangen können. Drehen Sie das Thermostatventil nun vollständig auf (meist Stufe 5) und lassen Sie den Heizkörper warm werden. Dann öffnen Sie kurz das Entlüftungsventil, bis die Luft entwichen ist und nur noch heißes Wasser herauskommt. Danach das Ventil wieder fest verschließen. Jetzt können Sie das Thermostat wieder runterdrehen. Wichtig: Prüfen Sie vor und nach einer Entlüftung den Druck im Heizungssystem und füllen Sie gegebenenfalls Wasser nach.
Tipp 2: Wasserdruck prüfen
Damit die Heizungsanlage einwandfrei funktioniert, ist ein für diese Heizung festgelegter Wasserdruck erforderlich. Andernfalls kann sie die Wärme nicht gleichmäßig im Haus oder in der Wohnung verteilen und die Heizkörper bleiben kalt. Darum sollten Sie vor Beginn de Heizperiode den Wasserdruck Ihrer Anlage überprüfen. Bewegt sich die rote Nadel am Monometer im grünen Bereich, ist das ein gutes Zeichen. Sie müssen in der Regel dann nichts weiter unternehmen. Zeigt die Nadel einen Wert unterhalb des grünen Bereichs an, muss Wasser nachgefüllt werden. Im Zweifelsfall beauftragen Sie dazu einen Installateur.
Tipp 3: Heizung regelmäßig warten
Auch bei neuen Heizungsanlagen ist es wichtig, die Kessel- und Vorlauftemperature fachmännisch einzustellen. Regelmäßig sollte ein Installateur eine Funktionsprüfung der Regelung und Sicherheitseinrichtungen vornehmen und gegebenenfalls Verschleißteile erneuern. Empfehlenswert ist es zudem, zu Beginn der Heizsaison die Heizungstherme bzw. den Heizungskessel professionell reinigen und richtig einstellen zu lassen. Dadurch können Sie bis zu 10% Energie sparen und ihre Räume werden gemütlich warm.
Bei Fragen zur Heizung hilft die Energieagentur Kreis Konstanz gerne weiter Mail infor@ea-kn.de, Tel. 07732/939-1234. Das Gespräch findet persönlich im Rathaus statt. Auch die Verbraucherzentrale hilft weiter: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter Telefonnummer: 0800-809802400. Die Energiebratung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Faktencheck – 10 Fragen zur E-Mobilität
Die aktuellen Entwicklungen der E-Mobilität und Ladeinfrastruktur machen deutlich, dass viele Hürden und Hemmnisse nur in unseren Köpfen bestehen.
Mobilität ist ein Grundbedürfnis und ein wichtiger Baustein der sozialen Teilhabe. Für so eine große gesellschaftliche Transformation, wie die der Energie- und Mobilitätswende, hilft ein klarer Blick auf die Fakten. Denn Elektromobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Antriebs- und damit der Mobilitätswende. Zwei Drittel der gesamten Emissionen des Verkehrssektors entstehen aufgrund des motorisierten Individualverkehrs.
Roldany Gutierrez, E-Mobilitätsberater der Energieagentur Kreis Konstanz, hört zwar immer öfter, dass Menschen Teil der elektromobilen Zukunft werden möchten. Jedoch gibt es bei der E-Mobilität oft Vorbehalte, Zweifel und Wissenslücken. Zum Beispiel bei Kosten, Betrieb und Effizienz der Technologie. Der folgende Faktencheck bietet eine aktuelle und ganzheitliche Betrachtung mit den 10 wichtigsten Fragen zur Elektromobilität.
1. Sind Elektroautos klimafreundlicher als Verbrenner?
Elektrofahrzeuge fahren lokal emissionsfrei, sie stoßen weder CO2 noch gesundheitsschädliche Stickoxide oder Feinstaub aus. Das verbessert die Lebensqualität und unterstützt den Klimaschutz. Bei überwiegender Nutzung von Ökostrom, weisen Elektroautos schon nach ca. 40.000 Kilometer Fahrleistung eine positive Klimabilanz auf. Zu Beginn der Nutzungsphase liegen Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) allerdings bei den Treibhausgas-Emissionen noch höher als vergleichbare Verbrenner. Der Grund dafür liegt in der CO2-intensiven Batterieherstellung, die erst nach einer gewissen Fahrleistung ausgeglichen wird, da die Emissionen während der Nutzungsphase deutlich geringer sind.
2. Sind Elektroautos effizienter als Verbrenner?
Elektrofahrzeuge sind deutlich energieeffizienter als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, da elektrische Antriebe einen drei- bis viermal höheren Wirkungsgrad haben. Darüber hinaus können Elektrofahrzeuge bei Bremsvorgängen, über die sogenannte Rekuperation, teilweise die Bewegungsenergie wieder in Strom für die Batterie zurückgewinnen. Der Gesamtenergiebedarf ist bei verschiedenen Antriebsarten für Produktion, Transport, und Fortbewegung bzw. Antrieb sehr unterschiedlich. Beim Antrieb durch Verbrennungsmotoren geht beispielsweise viel Energie in Form von ungenutzter Abwärme verloren, es kann dabei schon fast von einer fahrbaren Heizung gesprochen werden.
3. Sind Elektroautos oder Verbrenner günstiger?
Elektrofahrzeuge haben niedrige laufende Kosten und weniger Verschleißteile. Betriebskosten (Kraftstoff bzw. Strom), Reparaturkosten, Steuern und Versicherungen machen den größten Teil der Gesamtkosten eines Fahrzeuges aus. Das bedeutet über die gesamte Lebensdauer haben Elektrofahrzeuge einen klaren ökonomischen Vorteil gegenüber Verbrennern. Für Elektrofahrzeuge gilt nämlich bis Dezember 2030 noch eine Steuerbefreiung, wenn die Erstzulassung bis Ende 2025 erfolgt und danach wird eine Ermäßigung von 50% gewährt. Außerdem wird 2027 der nationale Emissionshandel für Gebäude und Verkehr in den EU-Emissionshandel übergehen, daher ist durch die neue CO2-Bepreisungsmethode mit deutlichen Kostensteigerungen bei Diesel und Benzin zu rechnen.
Und zu guter Letzt erhalten Unternehmen aktuell nationale und regionale Förderungen bei der Anschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur. Zum Beispiel der Förderkredit Nr. 293 der KfW für emissionsarme Fahrzeuge (E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge, E-Busse) und Ladeinfrastruktur oder die Förderprogramme vom Land für E-Pflegefahrzeuge, E-Taxis, E-Mietwagen, E-Nutzfahrzeuge bzw. für Ladeinfrastruktur und Elektroinstallation (Charge@BW).
4. Gebrauchte Elektroautos – eine gute Entscheidung?
Das Angebot von gebrauchten Elektroautos wird stetig größer und die Preise sinken. Entgegen den Befürchtungen der Käufer, weist das teuerste Bauteil eines Elektrofahrzeugs, die Batterie, eine hohe Lebensdauer auf. Untersuchungen ergaben in den meisten Fällen noch ca. 80 % der Ladekapazität nach 170.000 Kilometer. Die Batteriehersteller geben in der Regel eine Garantie von 8 Jahren oder 160.000 Kilometern an. Mittlerweile gibt es mehrere Anbieter für Batterietests, die im Rahmen einer Testfahrt den Gesundheitszustand der Batterie ermitteln. Auf so ein aktuelles Testzertifikat mit Angabe der prozentualen Ladekapazität sollte vor dem Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs bestanden werden.
5. Schränken mich Ladedauer und Reichweite von Elektroautos ein?
Aktuell können die meisten E-Fahrzeuge zwischen 200 und 500 Kilometer ohne Zwischenladen zurücklegen. Es gibt sogar E-Fahrzeuge, die bis zu 790 Kilometer Reichweite ermöglichen. Da ca. 94 % aller Pendlerstrecken unter 50 Kilometer liegen, bieten E-Fahrzeuge in der Realität genügend Reichweite. Eine vollgeladene durchschnittliche Batterie reicht aus für eine ganze Woche ohne Nachladen bei einer Tagesstrecke von ca. 36 Kilometer. Wichtig zu wissen ist, dass kalte Außentemperaturen einen Mehrverbrauch bei E-Fahrzeugen nach Messungen des ADAC von 25 bis 31 % aufzeigen. Aber auch der Realverbrauch von Verbrennerfahrzeugen liegt ca. 14% höher als die angegebenen Testwerte.
Bei der Ladedauer von E-Fahrzeugen gibt es ebenfalls deutliche Verbesserungen und technologische Entwicklungen. Die meisten verkauften E-Fahrzeuge erreichen nach einer Ladezeit von 10 Minuten an einem Schnellladepunkt von 300 kW zwischen 87 und 142 Kilometer Fahrreichweite.
6. Gibt es genug Ladeinfrastruktur?
Die Zahlen an öffentlichen Lademöglichkeiten steigen bundesweit sowie im Landkreis Konstanz progressiv an. Stand Juli 2024 gab es 434 öffentliche Ladepunkte im Landkreis Konstanz, 102 davon waren Schnellladepunkte. Dazu waren insgesamt 5.679 vollelektrische E-Fahrzeuge im Landkreis zugelassen. Das entspricht einem Verhältnis von 13 Elektrofahrzeugen pro öffentlichem Ladepunkt. Damit ist der Landkreis Konstanz schon recht nah am von der Europäischen Union formulierten Ziel von einem Ladepunkt je zehn Elektroautos. Dennoch ist mit steigenden Absatzzahlen auch der Ausbaubedarf von Ladeinfrastruktur bis 2030 noch sehr groß. Hierzu unterstützen Förderprogramme vom Land wie Charge@BW und nationale Vorgaben wie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz („GEIG“) den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Damit wird das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Erledigungen erleichtert. Das GEIG regelt zum Beispiel die erforderliche Ladeinfrastruktur bei neugebauten Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu muss laut Gesetz ab 2025 jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet sein.
7. Reichen Strom und Netzkapazitäten für eine vollständige Elektrifizierung des Pkw-Verkehrs?
Aktuell gibt es in Deutschland 1,4 Mio. E-Fahrzeuge, die ca. 0,7% des Gesamtstromverbrauches ausmachen. Eine vollständige Elektrifizierung des Pkw-Verkehrs würde den Anteil auf ca. 7,15% ansteigen lassen. Es ist unbestritten, dass für die Antriebswende von Verbrenner auf Elektromobilität ein Mehrbedarf an Strom benötigt wird. Es müssen dazu auch noch dringend nötige Investitionen in den lokalen Netzausbau und Modernisierungen des Stromnetzes getätigt werden. Jedoch ermöglicht der Einsatz von intelligentem Lademanagement, Verbrauchsspitzen und Engpässe zu vermeiden.
Zudem ist die Kombination von Photovoltaik-Anlagen und Ladeinfrastruktur für die Stabilisierung der Stromnetze von großer Bedeutung. „Ein Schlüsselfaktor der Energie- und Verkehrswende ist die Kombination von Ladeinfrastruktur mit Photovoltaik bei Unternehmen, um den Sonnenstrom vom Tag in die Nacht zu verschieben“, erklärt Dipl.-Ing. Architekt Gerd Burkert, Geschäftsführer der Energieagentur Kreis Konstanz. „Die Angestellten können den ganzen Tag Solarstrom ernten und diesen zukünftig dann am Abend und in der Nacht in ihren Häusern und Wohnungen direkt aus dem Auto heraus verbrauchen.“ Gerd Burkert ergänzt: „Gerade lange Stand- bzw. Ladezeiten am Arbeitsplatz, weite Pendelstrecken im ländlichen Raum und ein hoher Anteil an Erneuerbaren Energien durch Photovoltaik auf Parkplätzen und großen Unternehmensdächern machen Elektromobilität erst wirtschaftlich.“
8. Welche Rolle spielen Rohstoffe bei der Herstellung von Batterien?
Zuallererst sind genügend Ressourcen für die weltweite Pkw-Elektrifizierung vorhanden. Außerdem können die wichtigsten Rohstoffe für die Batterien von E-Fahrzeugen wie Kobalt, Lithium und Nickel sehr gut recycelt werden. Wir erleben aber auch die Entwicklung neuer Technologien wie zum Beispiel die Natrium-Ionen-Batterie und die Feststoffbatterie. Diese vermeiden negative ökologische und soziale Auswirkungen, da sie auf Rohstoffe wie Kobalt, Kupfer und Nickel verzichten.
Um die Lebensdauer zu verlängern, können die Batterien von E-Fahrzeugen nach ca. 8 Jahren oder 170.000 km Fahrleistung weitere 10 Jahre als stationärer Zwischenspeicher verwendet werden.
Oft wird auch vergessen, wie viele Rohstoffe für die Förderung von Erdöl benötigt werden. Täglich werden weltweit 17,5 Mrd. Liter Öl verbraucht, wobei dafür 46 Mrd. Liter Wasser benötigt wird. Das sind bei einem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch von 17.000 Liter über die gesamte Lebensdauer eines Verbrennerfahrzeugs dann ca. 45.000 Liter Wasser. Für das in einer Batterie von 60 kWh Energiegehalt verwendete Lithium werden, je nach Abbaugebiet, hingegen zwischen 2.400 und 12.000 Liter Wasser verbraucht. Das sollte natürlich auch durch nachhaltigere Rohstoffversorgung (Responsible Mining) zukünftig noch verbessert werden.
9. Sind Elektroautos so sicher wie Verbrenner?
Nach Angaben des amerikanischen Versicherungsunternehmens AutoinsuranceEZ brennen pro 100.000 verkauften Fahrzeugen 1.539 Verbrenner, aber nur 25 E-Fahrzeuge. Weiterhin hat eine Untersuchung der schweizerischen Eidgenössichen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) gezeigt, dass Elektrofahrzeuge nicht intensiver brennen als herkömmliche Fahrzeuge.
Auch der Deutsche Feuerwehrverband sieht bei E-Fahrzeugen keine höhere Gefährdung bezüglich Unfall-Folgebränden im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen, da der gestiegene Kunststoffanteil in modernen Fahrzeugen ausschlaggebend ist für die höhere Rauch- und Wärmefreisetzung.
In Crashtests und bei Testszenarien des ADAC und des European New Car Assessment Programme (Euro NCAP) erreichen Elektrofahrzeuge, trotz des höheren Gewichts, genauso gute Ergebnisse wie herkömmliche Verbrennerfahrzeuge. Der ADAC zeigt sogar, dass E-Fahrzeuge aufgrund des einfacheren Aufbaus von Elektromotor und Antriebsstrang bezogen auf den Antrieb weniger pannenanfällig sind.
10. Welche Auswirkungen hat Elektromobilität auf den Wirtschaftsstandort Deutschland?
Die Transformation der Energieversorgung und die Antriebswende bieten vielfältige Chancen trotz klaren strukturellen Veränderungen. In Baden-Württemberg ist die Automobilindustrie der zweitgrößte industrielle Arbeitgeber. Sie beschäftigt hier ca. 217.000 Menschen und ist 2022 mit ca. 135 Mrd. Euro die umsatzstärkste Branche gewesen.
Ein konsequenter und schneller Hochlauf der Elektromobilität bietet die Chance, dass sich unsere Region als Standort für Elektromobilität sowie autonomes Fahren etabliert. Die Art der Beschäftigung wird sich von klassischer Automobilindustrie zu einer Industrie mit Batterieproduktion und Ladeinfrastruktur ändern. Dabei besteht sogar das Potential eines leichten Arbeitsplatzwachstums.
Die gemeinnützige Energieagentur Kreis Konstanz bietet neutrale und kompetente Beratung für Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen im Landkreis Konstanz zu allen Themen rund ums Energiesparen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Sie unterstützt Unternehmen bei der Transformation des Fuhrparkes auf elektrische Antriebe. Dabei werden Elektrifizierungspotenziale in Fahrzeugflotten ermittelt und eine Marktübersicht von E-Fahrzeugen und dazu passender Ladeinfrastruktur erleichtert die Entscheidung. Kombiniert mit dem Ausbau der Photovoltaik auf Dach-, Fassaden- und Parkplatzflächen kann ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet werden und Fortschritte beim Klimaschutz erreicht werden.