gesamte Grundstück FIst.Nr. 80/13. Durch die Bebauung der Grundstücksteilflächen "Schoß" wird das Ortsbild von Eggersdorf In nördlicher und westlicher Richtung ergänzt. Lage und Größe der Fläche erlauben [mehr]
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Werbeaniagen sind unzulässig: Anlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, Werbeanlagen mit wechselnden Bildern und mobile Werbeaniagen. §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 [...] Nr. 80/15, Gemarkung... [mehr]
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3 Einfriedigungen über 0,50 m sind unzulässig als Mauern, Betonformsteinen und sonstige, das Landschaftsbild störende Bauwerke wie Sichtschutzwände etc. 6. PFLANZLISTE 6.1 Siehe Grünordnungsplan. [...] soll die rechtliche Grundlage... [mehr]
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3 Einfriedigungen über 0,50 m sind unzulässig als Mauern, Betonformsteinen und sonstige, das Landschaftsbild störende Bauwerke wie Sichtschutzwände etc. 6. PFLANZLISTE 6.1 Siehe Grünordnungsplan. [...] soll die rechtliche Grundlage... [mehr]
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3 Einfriedigungen über 0,50 m sind unzulässig als Mauern, Betonformsteinen und sonstige, das Landschaftsbild störende Bauwerke wie Sichtschutzwände etc. 6. PFLANZLISTE 6.1 Siehe Grünordnungsplan. [...] soll die rechtliche Grundlage... [mehr]
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Die Inhalte des Bebauungsplanes sollen die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Planung bilden. Die Satzungsänderung soll gemäß § 13 BauGB nach dem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden [...] Ausgleich des Eingriffs in den... [mehr]
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Nutzungsschablone festgelegten Dachneigungen sind einzuhalten. Die Dachvorsprünge sollen kräftig ausgebildet werden und nicht kleiner als 40 cm sein. Dachaufbauten und –einschnitte sind zulässig. Auf einer [mehr]
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Nutzungsschablone festgelegten Dachneigungen sind einzuhalten. Die Dachvorsprünge sollen kräftig ausgebildet werden und nicht kleiner als 40 cm sein. Dachaufbauten und –einschnitte sind zulässig. Auf einer [mehr]
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die vorgeschriebene Firstrichtung zu betonen, indem beim Anbau der First niederer oder kürzer ausgebildet werden muß. ' - 3 - - 3 - 1.4 Sogenannte versetzte Satteldächer, bestehend aus zwei ver schieden [mehr]
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soll die rechtliche Grundlage für die - Grenzregelung - Erschließung - Bebauung der Grundstücke bilden. Stockach. den 3 0. 2009 Ing. -byfe^ivas Schützenweg 9 78333 Stockach Hohenfels, den 3 0. 2009 [mehr]
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