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Visionen für die Zukunft unserer Gemeinde

Sanierungsgebiet „Ortskern Liggersdorf“

Nach Fertigstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts „Hohenfels 2040“ und des Gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Ortskern Liggersdorf“ hat die Gemeinde Hohenfels im Herbst 2023 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Antragsgebiet „Ortskern Liggersdorf“ gestellt, um städtebauliche Missstände durch eine Umgestaltung zu beseitigen und die Attraktivität des Gebiets im öffentlichen, wie im privaten Bereich zu erhöhen:

Abgrenzungsplan „Ortskern Liggersdorf“ (PDF-Dokument, 273,37 KB, 03.12.2024)

Der Antrag wurde im Mai 2024 positiv beschieden, daher wurden nach der erfolgreichen Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren (LZP)“ die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Der Bericht liegt vor:

Bericht – Vorbereitende Untersuchungen (VU) (PDF-Dokument, 2,22 MB, 03.12.2024)

Der Bericht enthält sowohl die Ergebnisse der Befragung der Eigentümer im Gebiet, die Rückmeldung der Träger öffentlicher Belange, die Wahl des Sanierungsverfahrens als auch die Fördersätze für private Maßnahmen:

Die Zuschussquoten für anerkannte Herstellungskosten sind wie folgt:

  • Bis 100.000 Euro: 17,5 Prozent
  • Über 100.000 Euro bis 250.000 Euro: 20,0 Prozent
  • Über 250.000 Euro: 10,0 Prozent

Zum Ablauf, zu den Ansprechpartnern und zur Förderung gibt es einen Sanierungsflyer:

Sanierungsflyer (PDF-Dokument, 389,03 KB, 03.12.2024)

Nach Erörterung der Verfahrenswahl mit Sanierungsträger und Regierungspräsidium Freiburg wurde für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Liggersdorf“ das umfassende Verfahren unter Einbeziehung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB gewählt.

Sofern ein Grundstück im Gebiet liegt, lässt die Gemeinde einen Sanierungsvermerk in das jeweilige Grundbuch eintragen. Dies ist gemäß § 143 Absatz 2 Baugesetzbuch vorgeschrieben. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen. Dies dient der Sicherungs- und Informationsfunktion und schafft die Voraussetzung um gemäß Einkommenssteuergesetz erhöhte steuerliche Abschreibungen als Eigentümerin und Eigentümer in Verbindung mit einer Vereinbarung mit der Gemeinde über vor Baubeginn abgestimmte Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet in Anspruch nehmen zu können. Der Sanierungsvermerk bedeutet nicht, dass das Grundstück oder die Immobilie sanierungsbedürftig sind. Nach Abschluss des Sanierungsgebiets wird der Eintrag wieder kostenlos aus dem Grundbuch entfernt.

Vor der Beschlussfassung über die Sanierungssatzung wurde eine Informationsveranstaltung für die Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet durchgeführt. Die Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG (Stuttgart), als Sanierungsträger, informierte über das Vorhaben:

Präsentation (PDF-Dokument, 2,56 MB, 03.12.2024)

Die Sanierungssatzung wurde im Anschluss am 09.10.2024 verabschiedet, daher können öffentliche Maßnahmen begonnen und getätigte Planungsleistungen abgerechnet werden. Zudem kann die Beratung für private Modernisierungsvorhaben durchgeführt werden.

Satzung (PDF-Dokument, 244,75 KB, 30.04.2025)

Abgrenzungsplan (PDF-Dokument, 310,36 KB, 30.04.2025)

Das Sanierungsgebiet ist auf maximal 15 Jahre angelegt.

Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept Hohenfels mit GISEK - Stand: Oktober 2023

GEMEINDENTWICKLUNGSKONZEPT „HOHENFELS 2040“

Zum Abschluss des äußerst kompakten Prozesses hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Oktober 2023 das GEK sowie das GISEK einstimmig beschlossen. Das gesamte Verfahren wurde federführend vom Büro Reschl Stadtentwicklung (Stuttgart) begleitet:

Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept Hohenfels mit GISEK - Stand Oktober 2023 (PDF-Dokument, 13,1 MB, 08.12.2023)

Die Ideen des Gemeinderats sowie die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung wurden strukturiert in das 135-seitige Konzept überführt. Die relevanten Handlungsfelder zur Gemeindeentwicklung sind:

  • „Demografische Entwicklung“
  • „Siedlungsentwicklung | Wohnen“
  • „Gewerbe | Landwirtschaft | Einzelhandel“
  • „Städtebauliche Gestalt | Identität“
  • „Landschaft | Ökologie | Klima“
  • „Naherholung | Tourismus | Kultur“
  • „Soziale Infrastruktur | Gesundheit“
  • „Mobilität | Digitalisierung“

Außerdem wurde am 25. Oktober 2023 das Sanierungsgebiet „Ortskern Liggersdorf“ definiert sowie die Beantragung der Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung beschlossen (siehe Seite 132 "Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept Hohenfels mit GISEK - Stand Oktober 2023"):

Auch im weiteren Verlauf sollen unsere Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden, um gemeinsam an den Ideen, der Zukunft und einzelnen Projekten zu arbeiten.

„HOHENFELS 2040“

Am 24. November 2022 wurde erstmals das Konzept „Hohenfels 2040“ durch Bürgermeister Florian Zindeler und Reschl Stadtentwicklung (Stuttgart) vorgestellt.

Neben einer exzellenten Breitbandinfrastruktur (FTTB) hat sich der Gemeinderat zuletzt auch sehr intensiv mit der Wohnentwicklung in den fünf Ortsteilen auseinandergesetzt. Für die kommenden Jahre bzw. Jahrzehnte wurden Weichen gestellt und Verfahren eingeleitet.

Die geplante Aufsiedelung der Wohngebiete führt zu einer deutlichen Zunahme der Bevölkerung. Die Einwohnerentwicklung, über alle Altersgruppen hinweg, wurde auf dieser Basis bis zum Jahr 2040 vorausberechnet. Von dieser Entwicklung können Bedarfe in kommunalen Einrichtungen, wie z.B. Krippengruppen oder Schulklassen, abgeleitet und notwendige Baumaßnahmen definiert werden. Bei den Hochbauprojekten gibt es Abhängigkeiten, die beim Vergleich der Varianten und der Priorisierung berücksichtigt werden.

Die Gemeinde verfolgt einen integrierten und gemeinsam mit Gemeinderat und Bürgerschaft abgestimmten Prozess für das Gemeindeentwicklungskonzept „Hohenfels 2040“. Ziel ist die Erarbeitung eines Konzeptes, welches die Gemeinde – mit ihren spezifischen Rahmenbedingungen – in ihren zentralen Handlungsfeldern strategisch ausrichtet und für die sich abzeichnenden oder neuen kommunalen Herausforderungen in der Region positioniert.

Das Gemeindeentwicklungskonzept ist als strategische Grundlage für zukünftige Entscheidungen, wie z. B. für Verfahren zur Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP), zu begreifen. Zudem werden Grundlagen für Resilienz und stabilere Haushaltsrahmenbedingungen gelegt.

Darüber hinaus dient das Konzept als wesentlicher Baustein für die potentielle Aufnahme der Gemeinde in Förderprogramme, wie zum Beispiel die Programme der städtebaulichen Erneuerung des Bundes und/oder des Landes Baden-Württemberg. Voraussetzung für die Bewerbung ist sowohl die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts (GEK) als auch ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzepts (GISEK).

Bürgerbeteiligung und Zukunftsatelier

Nach der Bürgerversammlung am 24. November 2022 wurden am 25. Januar 2023 die ersten Grundsatzbeschlüsse gefasst.

Danach wurden alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren zur Gemeindeentwicklung befragt. Die Ergebnisse der Bürgerbefragung wurden am 22. Mai 2023 in einer weiteren Bürgerversammlung der Öffentlichkeit präsentiert.

PDF - Bürgerversammlung (PDF-Dokument, 5,26 MB, 16.06.2023)

 Der 22. Mai 2023 war auch der Startschuss für das Zukunftsatelier, welches in allen Ortsteilen und Online als Beteiligungsformat durchgeführt wurde.

PDF - Zukunftsatelier (PDF-Dokument, 2,40 MB, 16.06.2023)

Gemeindeentwicklungskonzept „Hohenfels 2040“

Der Gemeinderat hat am 25. Januar 2023 dem Projekt zum Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) grundsätzlich zugestimmt und die Entwicklungsbereiche, als roten Faden für die Umstrukturierung der kommunalen Einrichtungen im Ortskern des Ortsteils Liggersdorf, umrissen:

Hohenfels ist eine wachsende Gemeinde mit klaren Zielen. Auch in den nächsten Jahren soll ein attraktives und differenziertes Angebot an Wohnraum für die eigene Bevölkerung und junge Familien geschaffen werden.

Hierbei zeigt sich, dass aufgrund des Wachstums der Gemeinde in Vergangenheit und Zukunft sowie struktureller Veränderungen zahlreiche kommunale Zukunftsprojekte und Aufgaben zur Realisierung anstehen. Zum einen soll die kommunale Infrastruktur qualitativ und quantitativ ausgebaut und in der Lage im Ort neu geordnet werden und zum anderen wurde sichtbar, dass sowohl funktionale als auch städtebauliche Defizite im Ortskern von Liggersdorf bestehen.

Der Entwicklungsprozess soll in ein konkretes und umsetzungsbezogenes Handlungsprogramm münden, das für den Gemeinderat, die Bürgerschaft und die Verwaltung als Grundlage für das kommunale Handeln dient. Dieses neue Handlungsprogramm, bezeichnet als „Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept | HOHENFELS 2040“, umfasst alle Lebensbereiche der Gemeinde und soll finanzierbar und umsetzbar sein.

Die Entwicklungsbereiche beinhalten folgende Meilensteine:

A) Entwicklungsbereich – Rathaus:

Das Feuerwehrmagazin der Freiwilligen Feuerwehr Hohenfels soll mittelfristig an die Selgetsweiler Straße, OT Liggersdorf verlegt werden.

Durch den Auszug der Feuerwehr aus dem bisherigen Feuerwehrmagazin entsteht mehr Raum für den kommunalen Bauhof, welcher zudem noch einen externen Lagerplatz benötigt. Das Gebäude neben dem Rathaus, die Ortsstraße 2, OT Liggersdorf soll zunächst als Postfiliale, zur Flüchtlingsunterbringung und als Stell- oder Lagerfläche genutzt werden. Langfristig ist ein Abriss geplant, um Wohnraum und andere Nutzungen zu ermöglichen.

Am Rathaus der Gemeinde Hohenfels, am Korbinian-Brodmann-Museum sowie am Vereinshaus sind aktuell keine Änderungen vorgesehen. Die Verkehrsführung vor dem Rathaus ist unübersichtlich und könnte durch eine Umgestaltung als T-Kreuzung sicherer gestaltet werden. In diesem Zusammenhang müsste der Brunnen zum Rathaus verlegt werden. Ein langfristiges Projekt.

B) Entwicklungsbereich – Alte Grundschule:

Das alte Schulgebäude soll während der Erweiterung der neuen Korbinian-Brodmann-Grundschule als Interimslösung herangezogen werden.

Für den Rückbau der Transformatorenstation (Turmstation) inmitten des Areals wurde bereits eine Vereinbarung mit der Netze BW GmbH geschlossen. Diese Maßnahme soll 2024 stattfinden und zugleich wird das Grundstück in der Selgetsweiler Straße, OT Liggersdorf von den Masten befreit. Mittelfristig, sobald die Interimsnutzung durch die Grundschule und der Rückbau der Turmstation beendet wurden, kann das „WIR!“-Seniorenkonzept weiterverfolgt werden. Hierzu gibt es eine Vorplanung von den Löffler Architekten (Sigmaringen), die konkretisiert werden muss. Das geplante „Farrenstall“-Gebäude soll kein Dorfgemeinschaftshaus werden. Das Schulgebäude wird zu Wohn- und Gewerbefläche im EG.

C) Entwicklungsbereich – Gemeinbedarf:

Die neue Korbinian-Brodmann-Grundschule soll aufgestockt werden. Neben der Zweizügigkeit kann auch die Ganztagsbetreuung verbessert werden.

Im Bereich der Selgetsweiler Straße, OT Liggersdorf soll neben dem Feuerwehrmagazin auch eine neue Hohenfels- oder Mehrzweckhalle entstehen. Mittelfristig, sobald die neue Mehrzweckhalle in Betrieb gegangen ist, kann die bisherige Halle in der Hauptstraße, OT Liggersdorf abgerissen werden. Durch den Hallenabriss entsteht mehr Raum für die Sanierung und Erweiterung von Kindergarten und -krippe am Standort. Langfristig könnten ein Familienzentrum oder ein Bildungscampus realisiert werden.

Da die Gemeinde wächst, soll auch die Jugend berücksichtigt werden. Für Kinder und Jugendliche soll in der Selgetsweiler Straße, OT Liggersdorf ein Treff- und Freizeitpunkt entstehen, wie z.B. ein großer Spielplatz und ein Skater- oder Basketball-Platz.

 D) Entwicklungsbereich – Ortsteile:

Neben den Hochbauprojekten sollen die spezifischen Rahmenbedingungen in allen Ortsteilen betrachtet werden, um eine umfassende strategische Grundlage für die Zukunft zu erhalten.

Die Umsetzung einzelner (Teil-)Meilensteine steht in Abhängigkeit zur künftigen Planung sowie in unmittelbarem Zusammenhang mit Fördermitteln und deren Bewilligung.