Aktuelles aus dem Gemeinderat: Gemeinde Hohenfels

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Autor: Frau Baier
Artikel vom 29.02.2024

Landratsamt Konstanz

016/24 - Vogelschutz in der Brutzeit

LANDKREIS KONSTANZ – Vom 1. März bis 30. September stehen Vögel aufgrund der Brutzeit unter besonderem Schutz. In diesen Monaten ist es nicht erlaubt, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Ge­hölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Davon ausgenommen sind Pflegemaßnahmen an Beerenobst und Zierge­hölzen im Hausgarten und Arbeiten im Wald, die durch den Forst durch­geführt werden. Auch Pflegeschnitte an Obsthochstämmen können im oben genannten Zeitraum durchgeführt werden, da insbeson­dere bei Kir­schen ein Winterschnitt nachteilig ist. Allerdings ist auch hierbei immer auf etwaige Vogelbrutstätten Rücksicht zu nehmen.

Von diesem Verbot sind Maßnahmen ausgenommen, die aus Gründen der Verkehrs­sicherungspflicht erforderlich sind, wie zum Beispiel das Fällen ei­nes nachweislich kranken Baumes, der auf einen Weg oder eine Straße zu fallen droht. Ausnahmen sind immer mit der Unte­ren Naturschutzbehör­de des Landrats­amtes Konstanz unter der Telefon­nummer Telefonnummer: 07531 800-1222 abzuklären. 

018/24 - Der Landkreis sucht herausragende Klimaschutzprojekte

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz schreibt zum dritten Mal einen Klimaschutzpreis mit einem Preisgeld von insgesamt 10 000 Euro aus. Damit würdigt der Landkreis jährlich innovative Projekte, die zu einer klimaschonenderen und nachhaltigeren Zukunft beitragen. Bewerbungen sind bis Ende Juni 2024 möglich.

Der Klimaschutzpreis soll die Gewinnerprojekte einer größeren Öffentlich­keit bekannt machen und so ähnliche Vorhaben inspirieren und das Klima­bewusstsein vor Ort steigern. Preiswürdig sind alle vorbildlichen und inno­vativen Projekte, die etwa zu einem geringeren Energieverbrauch oder CO2-Aussstoß beitragen. Bewerben können sich Privatpersonen, Vereine, Kinder- und Jugendgruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Kommunen. Im vergangenen Jahr erhielten insgesamt sechs Projekte den Klimaschutzpreis.

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 30. Juni 2024 online unter www.zukunftsregion-kn.de/bewerbung-klimaschutzpreis möglich. Alle wichtigen Informationen zur Ausschreibung und zur Bewerbung sind dort ebenfalls hinterlegt. Die Preisverleihung wird wieder im Rahmen des Unternehmensdialogs „Klima & Wirtschaft“, dieses Mal am 7. November 2024 im Konzil in Konstanz, stattfinden.

Für Fragen rund um den Klimaschutzpreis steht Christine Merath per E-Mail an Klimaschutzpreis(@)LRAKN.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07531 800-1457 zur Verfügung.

 

 

Radschnitzeljagd Landkreis Konstanz 2024 vom 23.3.-10.11.2024

048/24 - Europäischer Sozialfonds Plus - Ausschreibung der regionalen Fördermittel für 2025

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz erhält in diesem Jahr 249.160 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Förderfähig sind Projekte, die die Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, oder die Verbesserung von Beschäftigungsfä­higkeit und Teilhabechancen besonders von Armut und Ausgrenzung be­drohter Menschen zum Ziel haben.

Am 14. März 2024 legte der Arbeitskreis ESF im Landkreis Konstanz die Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Jahr 2025 fest. Vor­aussetzungen für die Bewilligung von Förderanträgen sind unter anderem ein Mindestbetrag der förderfähigen Projektkosten in Höhe von 30.000 Eu­ro und eine Teilnahme von grundsätzlich mindestens zehn Personen. Pro­jek­te können mit höchstens 40 Prozent aus dem ESF gefördert werden. Die Schwerpunkte sowie die detaillierte Ausschreibung sind der Arbeitsmarkt­stra­tegie zu entnehmen. Diese ist auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz unter www.LRAKN.de/ESF zu finden.

Anträge können schriftlich bis spätestens 31. Mai 2024 bei der Landeskre­dit­bank Baden-Württemberg – Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, gestellt werden. Parallel dazu ist der Antrag als pdf-Dokument per E-Mail an die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF beim Landratsamt Konstanz an Florian.Best(@)LRAKN.de zu übermitteln. Das Aus­fül­len der Antragsformulare erfolgt webbasiert über das elektronische An­tragsformular „ELAN“ unter www.esf-bw.de. Unter www.esf-epm.de wer­den insbesondere für „Projektneulinge“ spezielle ESF-Schulungen angebo­ten.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württem­berg stellt die Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen erteilt die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF im Landratsamt Kon­stanz (E-Mail Florian.Best(@)LRAKN.de, Telefon­nummer Telefonnummer: 07531 800-1605).

051/24 - Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung

LANDKREIS KONSTANZ – Das Amt für Gesundheit und Versorgung im Landratsamt Konstanz bietet in Konstanz, Radolfzell, Singen, Engen und Stockach Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an.

Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder der Begleiter­scheinungen des Alters nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Nur durch eine rechtzeitige Vorsorge kann eine unmittelbare Unterstützung gewähr­leistet werden. Diese kann entweder durch die Erteilung einer umfassenden Vorsorgevoll­macht Bevollmächtigten übertragen oder durch einen Amtsgerichtsbe­schluss im Rahmen eines Betreuungsverfahrens mit der Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers verfügt werden.

Die Betreuungsvereine bieten in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Konstanz regelmäßig Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an. Bei diesen Veranstaltungen werden nicht nur Rechtsfragen der Betreuung, Formalitäten und die verschiedenen Hilfsange­bote, sondern auch Regeln für den Umgang mit den Betroffenen angespro­chen. Durch die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Betreuungsvereine sol­len die Betreuenden und Bevollmächtigten ergänzend zu den Angeboten der Gerichte und Behörden beraten und bei der Wahrnehmung ihrer Aufga­ben unterstützt werden.

Die Termine für Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung 2024 gibt es unter www.LRAKN.de/betreuungsbehoerde. 

056/24 - Schulprojekt Junior-Europawahl 2024

LANDKREIS KONSTANZ – Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Pa­rallel wird bundesweit die Juniorwahl durchgeführt: Eine realistische Simula­tion, bei der Schülerinnen und Schüler erste eigene Erfahrungen mit demokratischen Wahlen machen können. Unterstützt durch großzü­gige Landesförderungen ist die Teilnahme für Schulen an der Junior-Euro­pawahl in diesem Jahr kostenfrei.

Die Juniorwahl ermöglicht es Schulklassen ab der Klassenstufe 7, eine echte Wahl unter realitätsnahen Bedingungen zu simulieren. Spannende Unter­richtsmaterialien sorgen dafür, den gesamten Prozess von der Organisa­tion der Wahl bis zur Analyse der Ergebnisse abzudecken. Landrat Zeno Danner betont, wie wichtig die politische Teilhabe junger Menschen ist: „Demokra­tie ist Wahl plus Kontrolle. Die Junior­wahl bietet eine prima Chance für Schülerinnen und Schüler, demokratische Prozesse kennenzulernen und die Bedeutung ihrer Stimmabgabe zu erle­ben. Sie kann das politische Interesse von Jugendlichen wecken und somit einen Beitrag zur Stärkung der Demo­kratie leisten.“

Die Juniorwahl bietet nicht nur die Möglichkeit, demokratische Prozesse durchzuspielen, sondern trägt auch dazu bei, das Verständnis für die Be­deutung der Europäischen Union zu vertiefen. Der Landkreis Konstanz un­terstützte die Teilnahme an der Juniorwahl bereits im Jahr 2019 und sieht diese als wichtigen Beitrag zur Förderung einer lebendigen Demokratie und einer engagierten Bürgerschaft.

Für weitere Informationen zum Projekt und zur Teilnahme können sich interessierte Schulen an Dörte Gensow vom Amt für Klimaschutz und Kreisentwicklung wenden (Telefonnummer Telefonnummer: 07531 800-1142, E-Mail Doerte.Gensow(@)LRAKN.de), Infos gibt es außerdem unter www.juniorwahl.de/europa-2024-bw.html.

058/24 - Vollsperrung der K 6126 zwischen Binningen und Welschingen

LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz saniert die Fahrbahn­deckschicht der K 6126 zwischen Binningen und Welschingen. Die Stra­ßenbaumaßnahme beginnt an der Einmündung zur B 314 und endet am Abzweig zur K 6134 nach Weil. Aufgrund der Sanierungsarbeiten werden die Kreisstraße sowie der gesamte Einmündungsbereich zur K 6134 nach Weil ab Montag, 6. Mai bis einschließlich Freitag, 24. Mai 2024 für den Verkehr voll gesperrt.

Eine Umleitungsstrecke für den überörtlichen Verkehr zwischen Binningen und Welschingen wird ausgeschildert. Diese führt über die B 314 und L 190 und verläuft über Riedheim, Hilzingen, Duchtlingen und Weiterdingen. Zu­gang zum Flugplatz sowie zum Sportplatz des Sportvereins Binningen wird für die Dauer der Baumaßnahmen größtenteils gewährleistet. Fahrzeuge können diese Einrichtungen über die B 314 aus Richtung Singen erreichen. Die Anfahrt von der B 314 aus Richtung Tengen ist während der Bauphase jedoch nicht möglich. Insbesondere die Asphalt- und Markierungsarbeiten machen zeitweise eine komplette Sperrung der Zufahrten erforderlich. Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei schlechtem Wetter Verzögerungen bei den Bauarbeiten auftreten können und bittet alle Verkehrsteilnehmen­den um Verständnis.

059/24 - Hygienebelehrung jetzt auch online verfügbar

LANDKREIS KONSTANZ – Mit einem neuen Online-Verfahren können die gesetzlichen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes beim Umgang mit Lebensmitteln schnell und flexibel erfüllt werden. Ab dem 1. Mai 2024 sind Termine für die etwa 45-minütige Hygienebelehrung buch­bar, mit sofortigem Erhalt des Schulungszertifikats.

Die Verarbeitung und Verteilung von Speisen im gewerblichen Rahmen unterliegt den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Alle, die eine Tätig­keit in diesem Bereich aufnehmen wollen, sind zu einer Erstbelehrung ver­pflichtet. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygiene­belehrung unterziehen. Hierbei geht es darum, das Risiko der Übertragung von ansteckenden Krankheiten über Lebensmittel zu minimieren. Bisher wurden diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastrono­mie ausschließlich als Präsenzveranstaltungen angeboten.

Angesichts einer steigenden Nachfrage gibt es nun eine alternative Lösung — ein Online-Verfahren, das schnell, sicher und flexibel absolviert werden kann. „Unser Gesundheitsamt freut sich, die Hygienebelehrung ab sofort online anzubieten. Damit schaffen wir einen noch bürgerfreundlicheren Service und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der digitalen Transfor­mation“, so Magdalena Kurkowski, Leiterin des Amtes für Gesundheit und Versorgung im Landratsamt Konstanz.

Die Terminbuchung für die Online-Belehrung ist ab 1. Mai 2024 freigeschal­tet. Die Schulung dauert etwa 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden sofort ein Schulungszertifikat. Weitere Informationen sowie das Buchungsportal sind auf der Webseite des Landratsamtes zu fin­den unter www.LRAKN.de, Suchbegriffe „Infektionsschutz und Belehrung“.