Ämter & Behörden: Gemeinde Hohenfels

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Landesoberkasse Baden-Württemberg

Die Landesoberkasse Baden-Württemberg ist zentrale Landes- und Gerichtskasse, sowie Amtskasse für alle Landesdienststellen ohne eigene Kasse.

Sie führt für ca. 1.800 Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften, sonstige Dienststellen und Einrichtungen des Landes die Kassengeschäfte aus. Dabei handelt es sich um die Buchführung, den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen einschließlich der Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Forderungen.

Die Landesoberkasse ist am Vollzug des Landeshaushalts bei allen Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben beteiligt. Hinzu kommen die Abrechnungen mit dem Bund, den Gemeinden, Kirchen und nachgeordneten Kassen und Zahlstellen, sowie nach Abschluss der Kassenbücher die Erstellung der Oberrechnung als Gesamtrechnungsnachweis über alle Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres.

Im kassentechnischen Abrechnungsverkehr sind der Landesoberkasse

  • Finanzkassen,
  • Universitätskassen,
  • Amtskassen,
  • Zahlstellen sowie
  • Zahlstellen besonderer Art angeschlossen.

Zusätzlich übernimmt sie die Kassengeschäfte für die baden-württembergischen bilanzierenden Landeseinrichtungen, die den SAP Landesmaster bzw. SAP Hochschulmaster nutzen.

Die Landesoberkasse Baden-Württemberg hat Ihren Hauptsitz in Karlsruhe und eine Außenstelle in Metzingen.

Anschrift

Landesoberkasse Baden-Württemberg
Steinhäuserstraße 11
76135 Karlsruhe
Tel:0721/8199-0
Fax:0721/8199-299

Zuständigkeit

Die Landesoberkasse Baden-Württemberg ist Einheitskasse i. S. des § 79 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung sowie Gerichtskasse im Sinne der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. In diesen Funktionen erledigt sie ressortübergreifend für Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Schulen und sonstige Dienststellen und Einrichtungen des Landes den Zahlungsverkehr, die Buchführung, das Mahnwesen einschließlich Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen des Landes, ferner die Geschäfte einer Hinterlegungskasse i.S. der Hinterlegungsordnung und die Verwahrung von Wertgegenständen i.S. der Landeshaushaltsordnung.