Lebenslagen: Gemeinde Hohenfels

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Mit 14

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

Adoption

Jugendliche dürfen ab dem 14. Lebensjahr nicht mehr gegen ihren Willen adoptiert werden.

Übertragung der elterlichen Sorge

Leben die Eltern eines Jugendlichen getrennt, kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge überträgt. Auch wenn der andere Elternteil der Übertragung zustimmt, darf das Gericht diese bei über 14-jährigen Jugendlichen nur dann vornehmen, wenn auch der Jugendliche der Übertragung zustimmt. Liegt keine Zustimmung des anderen ElternteilsunddesJugendlichen vor, legt das Gericht seiner Entscheidung zugrunde, welche Sorgerechtslösung dem Wohl des Jugendlichen am besten entspricht.

Religionsmündigkeit

Jugendlichekönnenselbständigentscheiden,welcherReligionsieangehörenwollen.

Bedingte Strafmündigkeit

Jugendliche sind bedingt strafmündig. Das bedeutet, dass ein Jugendlicher nach dem Jugendstrafrecht füreineStraftatzur Verantwortung gezogen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dassdie Personzum Zeitpunkt der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Straffreier sexueller Kontakt

SexuelleHandlungeneinerPersonüber14JahremiteinerPersonunter14JahresindinjedemFall alsStraftatverboten.

SexuelleHandlungenzwischenPersonenab14Jahrensinderlaubt,wennbeide damit einverstanden sind undnichteineSchwächepositionausgenutzt oderGelddafürbezahltwird.

Verfahren

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 25.10.2017 freigegeben.