Lebenslagen: Gemeinde Hohenfels

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Volltextsuche

Hauptbereich

Kirchliche Trauung

Sie können sich kirchlich nach den Bestimmungen der Religionsgemeinschaften trauen lassen.

Eine kirchliche Trauung ist ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich.
Bei den meisten Kirchen ist sie aber Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.

Für die kirchliche Trauung benötigen Sie in den meisten Fällen

  • die Eheurkunde (wenn vorhanden) und
  • einen Identitätsnachweis.
    Diesen können Sie zum Beispiel durch einen Personalausweis oder Reisepass erbringen.

Achtung: Wenn Sie sich dafür entscheiden, ausschließlich kirchlich zu heiraten, gilt Ihr Zusammenleben nur als nichteheliche Lebensgemeinschaft. Für den Fall, dass Ihre Lebensgemeinschaft scheitert,

  • haben Sie beispielsweise keinen Anspruch auf Unterhalt,
  • gilt das Erbrecht nicht und
  • erfolgt kein Zugewinnausgleich.

Freigabevermerk

Stand: 09.01.2024

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg