Aktuelles aus dem Rathaus
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Landratsamt Konstanz
016/24 - Vogelschutz in der Brutzeit
LANDKREIS KONSTANZ – Vom 1. März bis 30. September stehen Vögel aufgrund der Brutzeit unter besonderem Schutz. In diesen Monaten ist es nicht erlaubt, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Davon ausgenommen sind Pflegemaßnahmen an Beerenobst und Ziergehölzen im Hausgarten und Arbeiten im Wald, die durch den Forst durchgeführt werden. Auch Pflegeschnitte an Obsthochstämmen können im oben genannten Zeitraum durchgeführt werden, da insbesondere bei Kirschen ein Winterschnitt nachteilig ist. Allerdings ist auch hierbei immer auf etwaige Vogelbrutstätten Rücksicht zu nehmen.
Von diesem Verbot sind Maßnahmen ausgenommen, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sind, wie zum Beispiel das Fällen eines nachweislich kranken Baumes, der auf einen Weg oder eine Straße zu fallen droht. Ausnahmen sind immer mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07531 800-1222 abzuklären.
018/24 - Der Landkreis sucht herausragende Klimaschutzprojekte
LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz schreibt zum dritten Mal einen Klimaschutzpreis mit einem Preisgeld von insgesamt 10 000 Euro aus. Damit würdigt der Landkreis jährlich innovative Projekte, die zu einer klimaschonenderen und nachhaltigeren Zukunft beitragen. Bewerbungen sind bis Ende Juni 2024 möglich.
Der Klimaschutzpreis soll die Gewinnerprojekte einer größeren Öffentlichkeit bekannt machen und so ähnliche Vorhaben inspirieren und das Klimabewusstsein vor Ort steigern. Preiswürdig sind alle vorbildlichen und innovativen Projekte, die etwa zu einem geringeren Energieverbrauch oder CO2-Aussstoß beitragen. Bewerben können sich Privatpersonen, Vereine, Kinder- und Jugendgruppen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Kommunen. Im vergangenen Jahr erhielten insgesamt sechs Projekte den Klimaschutzpreis.
Bewerbungen sind ab sofort bis zum 30. Juni 2024 online unter www.zukunftsregion-kn.de/bewerbung-klimaschutzpreis möglich. Alle wichtigen Informationen zur Ausschreibung und zur Bewerbung sind dort ebenfalls hinterlegt. Die Preisverleihung wird wieder im Rahmen des Unternehmensdialogs „Klima & Wirtschaft“, dieses Mal am 7. November 2024 im Konzil in Konstanz, stattfinden.
Für Fragen rund um den Klimaschutzpreis steht Christine Merath per E-Mail an Klimaschutzpreis(@)LRAKN.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07531 800-1457 zur Verfügung.
Radschnitzeljagd Landkreis Konstanz 2024 vom 23.3.-10.11.2024
048/24 - Europäischer Sozialfonds Plus - Ausschreibung der regionalen Fördermittel für 2025
LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz erhält in diesem Jahr 249.160 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Förderfähig sind Projekte, die die Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, oder die Verbesserung von Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen besonders von Armut und Ausgrenzung bedrohter Menschen zum Ziel haben.
Am 14. März 2024 legte der Arbeitskreis ESF im Landkreis Konstanz die Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Jahr 2025 fest. Voraussetzungen für die Bewilligung von Förderanträgen sind unter anderem ein Mindestbetrag der förderfähigen Projektkosten in Höhe von 30.000 Euro und eine Teilnahme von grundsätzlich mindestens zehn Personen. Projekte können mit höchstens 40 Prozent aus dem ESF gefördert werden. Die Schwerpunkte sowie die detaillierte Ausschreibung sind der Arbeitsmarktstrategie zu entnehmen. Diese ist auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz unter www.LRAKN.de/ESF zu finden.
Anträge können schriftlich bis spätestens 31. Mai 2024 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, gestellt werden. Parallel dazu ist der Antrag als pdf-Dokument per E-Mail an die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF beim Landratsamt Konstanz an Florian.Best(@)LRAKN.de zu übermitteln. Das Ausfüllen der Antragsformulare erfolgt webbasiert über das elektronische Antragsformular „ELAN“ unter www.esf-bw.de. Unter www.esf-epm.de werden insbesondere für „Projektneulinge“ spezielle ESF-Schulungen angeboten.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg stellt die Fördermittel zur Verfügung. Weitere Informationen erteilt die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF im Landratsamt Konstanz (E-Mail Florian.Best(@)LRAKN.de, Telefonnummer Telefonnummer: 07531 800-1605).
051/24 - Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung
LANDKREIS KONSTANZ – Das Amt für Gesundheit und Versorgung im Landratsamt Konstanz bietet in Konstanz, Radolfzell, Singen, Engen und Stockach Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an.
Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder der Begleiterscheinungen des Alters nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Nur durch eine rechtzeitige Vorsorge kann eine unmittelbare Unterstützung gewährleistet werden. Diese kann entweder durch die Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten übertragen oder durch einen Amtsgerichtsbeschluss im Rahmen eines Betreuungsverfahrens mit der Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers verfügt werden.
Die Betreuungsvereine bieten in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Konstanz regelmäßig Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung an. Bei diesen Veranstaltungen werden nicht nur Rechtsfragen der Betreuung, Formalitäten und die verschiedenen Hilfsangebote, sondern auch Regeln für den Umgang mit den Betroffenen angesprochen. Durch die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Betreuungsvereine sollen die Betreuenden und Bevollmächtigten ergänzend zu den Angeboten der Gerichte und Behörden beraten und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt werden.
Die Termine für Einführungsveranstaltungen in die rechtliche Betreuung 2024 gibt es unter www.LRAKN.de/betreuungsbehoerde.
055/24 - Archäologische Ausgrabung an der B33 bei Allensbach beendet
LANDKREIS KONSTANZ – Auf einer etwa 1,5 Hektar großen Fläche zwischen Allensbach und Hegne wurden von Ende Januar bis Ende März 2024 archäologische Ausgrabungen unmittelbar nördlich der bekannten Fundstelle der Richtstätte von Allensbach durchgeführt. Dabei bargen Archäologen und Archäologinnen seltene Gräber der Bronze- und Eisenzeit aus dem zweiten und ersten Jahrtausend v. Chr.
Diese sogenannte Baustelleneinrichtungsfläche oberhalb der Abfahrt Allensbach Ost wird im Zuge des Ausbaus der B33 für den Bau des künftigen Röhrenbergtunnels bei Allensbach sowie den Tunnelbau bei Hegne benötigt. Bereits 2020 kamen am Rand dieser Fläche erste Gräber aus der frühkeltischen Eisenzeit beim Bau eines Radwegs zum Vorschein. In enger Abstimmung der Neubauleitung Singen des Regierungspräsidiums Freiburg mit der Kreisarchäologie des Landratsamtes Konstanz und dem Landesamt für Denkmalpflege wurde daher schon im Herbst 2023 auf der künftigen Baustelleneinrichtungsfläche die Humusschicht abgetragen, damit im Falle archäologischer Funde Zeit zur Dokumentation und Bergung der Artefakte bleiben würde. Dabei konnte die Kreisarchäologie bereits sechs Gräber aus der Eisenzeit, circa 800 bis 400 v. Chr., bergen. Da sich darüber hinaus auf Luftbildern zahlreiche kreisrunde Strukturen als letzte Reste von einplanierten Grabhügeln abzeichneten, wurde die archäologische Fachfirma Archaeotask GmbH von der Neubauleitung Singen des Regierungspräsidiums Freiburg mit der Untersuchung der Fläche unter der örtlichen Leitung von Simon Rottler beauftragt. Fachlich wurden die Arbeiten eng von Kreisarchäologe Dr. Jürgen Hald begleitet.
Trotz der oft starken Niederschläge und des am Hang austretenden Schichtwassers konnte das Grabungsteam in acht Wochen die Reste von mindestens 15 Grabhügeln, die möglicherweise entlang eines alten Weges aufgeschüttet waren, dokumentieren. Zwei der Grabhügel waren von kreisrunden Begrenzungsgräben umgeben. Im Zentrum der vermutlich im 19. Jahrhundert eingeebneten Hügelgräber kamen teils kleine, mit Steinen eingefasste Grabkammern zutage. Neben unterschiedlich gut erhaltenen Skelettgräbern wurden auch eisenzeitliche Brandbestattungen mit Keramikbeigaben des achten bis sechsten vorchristlichen Jahrhunderts in den Hügelresten und deren Umfeld entdeckt. Zusammen mit den Funden aus den Vorjahren sind nun mindestens 29 Grabfunde dieses Gräberfeldes nachgewiesen.
Zur Überraschung des Grabungsteams kamen in den Hügeln auch drei Körpergräber mit typischen Bronzenadeln der mittleren Bronzezeit als Grabbeigaben zum Vorschein. Sie zeigen, dass bereits etwa zwischen 1600 und 1300 v. Chr. die ersten Grabhügel an diesem Platz angelegt wurden, an dem frühe Kelten um 600 v. Chr. wieder Hügel aufschütteten. „Die Ausgrabungen haben sich sehr gelohnt. Obwohl die Grabhügel schon vor langer Zeit völlig eingeebnet wurden, konnten wir noch zahlreiche bis zu 3500 Jahre alte Gräber bergen. Auch die Zusammenarbeit mit der Neubauleitung Singen war wieder vorbildlich, sodass wir die vorgezogenen archäologischen Untersuchungen pünktlich vor Ostern beenden konnten“, fasst Kreisarchäologe Dr. Jürgen Hald die Ergebnisse zusammen. Zeitliche Verzögerungen für den weiteren Bauablauf wurden dadurch vermieden.
056/24 - Schulprojekt Junior-Europawahl 2024
LANDKREIS KONSTANZ – Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Parallel wird bundesweit die Juniorwahl durchgeführt: Eine realistische Simulation, bei der Schülerinnen und Schüler erste eigene Erfahrungen mit demokratischen Wahlen machen können. Unterstützt durch großzügige Landesförderungen ist die Teilnahme für Schulen an der Junior-Europawahl in diesem Jahr kostenfrei.
Die Juniorwahl ermöglicht es Schulklassen ab der Klassenstufe 7, eine echte Wahl unter realitätsnahen Bedingungen zu simulieren. Spannende Unterrichtsmaterialien sorgen dafür, den gesamten Prozess von der Organisation der Wahl bis zur Analyse der Ergebnisse abzudecken. Landrat Zeno Danner betont, wie wichtig die politische Teilhabe junger Menschen ist: „Demokratie ist Wahl plus Kontrolle. Die Juniorwahl bietet eine prima Chance für Schülerinnen und Schüler, demokratische Prozesse kennenzulernen und die Bedeutung ihrer Stimmabgabe zu erleben. Sie kann das politische Interesse von Jugendlichen wecken und somit einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten.“
Die Juniorwahl bietet nicht nur die Möglichkeit, demokratische Prozesse durchzuspielen, sondern trägt auch dazu bei, das Verständnis für die Bedeutung der Europäischen Union zu vertiefen. Der Landkreis Konstanz unterstützte die Teilnahme an der Juniorwahl bereits im Jahr 2019 und sieht diese als wichtigen Beitrag zur Förderung einer lebendigen Demokratie und einer engagierten Bürgerschaft.
Für weitere Informationen zum Projekt und zur Teilnahme können sich interessierte Schulen an Dörte Gensow vom Amt für Klimaschutz und Kreisentwicklung wenden (Telefonnummer Telefonnummer: 07531 800-1142, E-Mail Doerte.Gensow(@)LRAKN.de), Infos gibt es außerdem unter www.juniorwahl.de/europa-2024-bw.html.
057/24 - Kreishaushalt 2024
LANDKREIS KONSTANZ – Das Regierungspräsidium Freiburg bestätigt mit seinem Schreiben vom 5. April 2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung des Landkreises Konstanz für das Haushaltsjahr 2024 sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU „seehäsle“ und Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Konstanz.
Die Haushaltssatzung ist auf der Website des Landkreises Konstanz, www.LRAKN.de/bekanntmachungen, veröffentlicht. In der Zeit vom 22. bis einschließlich 30. April 2024 können Interessierte den Haushaltsplan 2024 mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz im Büro A 222 kostenlos einsehen. Das Landratsamt bittet um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07531 800-1502.
058/24 - Vollsperrung der K 6126 zwischen Binningen und Welschingen
LANDKREIS KONSTANZ – Der Landkreis Konstanz saniert die Fahrbahndeckschicht der K 6126 zwischen Binningen und Welschingen. Die Straßenbaumaßnahme beginnt an der Einmündung zur B 314 und endet am Abzweig zur K 6134 nach Weil. Aufgrund der Sanierungsarbeiten werden die Kreisstraße sowie der gesamte Einmündungsbereich zur K 6134 nach Weil ab Montag, 6. Mai bis einschließlich Freitag, 24. Mai 2024 für den Verkehr voll gesperrt.
Eine Umleitungsstrecke für den überörtlichen Verkehr zwischen Binningen und Welschingen wird ausgeschildert. Diese führt über die B 314 und L 190 und verläuft über Riedheim, Hilzingen, Duchtlingen und Weiterdingen. Zugang zum Flugplatz sowie zum Sportplatz des Sportvereins Binningen wird für die Dauer der Baumaßnahmen größtenteils gewährleistet. Fahrzeuge können diese Einrichtungen über die B 314 aus Richtung Singen erreichen. Die Anfahrt von der B 314 aus Richtung Tengen ist während der Bauphase jedoch nicht möglich. Insbesondere die Asphalt- und Markierungsarbeiten machen zeitweise eine komplette Sperrung der Zufahrten erforderlich. Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei schlechtem Wetter Verzögerungen bei den Bauarbeiten auftreten können und bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis.
059/24 - Hygienebelehrung jetzt auch online verfügbar
LANDKREIS KONSTANZ – Mit einem neuen Online-Verfahren können die gesetzlichen Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes beim Umgang mit Lebensmitteln schnell und flexibel erfüllt werden. Ab dem 1. Mai 2024 sind Termine für die etwa 45-minütige Hygienebelehrung buchbar, mit sofortigem Erhalt des Schulungszertifikats.
Die Verarbeitung und Verteilung von Speisen im gewerblichen Rahmen unterliegt den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Alle, die eine Tätigkeit in diesem Bereich aufnehmen wollen, sind zu einer Erstbelehrung verpflichtet. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Hierbei geht es darum, das Risiko der Übertragung von ansteckenden Krankheiten über Lebensmittel zu minimieren. Bisher wurden diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie ausschließlich als Präsenzveranstaltungen angeboten.
Angesichts einer steigenden Nachfrage gibt es nun eine alternative Lösung — ein Online-Verfahren, das schnell, sicher und flexibel absolviert werden kann. „Unser Gesundheitsamt freut sich, die Hygienebelehrung ab sofort online anzubieten. Damit schaffen wir einen noch bürgerfreundlicheren Service und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der digitalen Transformation“, so Magdalena Kurkowski, Leiterin des Amtes für Gesundheit und Versorgung im Landratsamt Konstanz.
Die Terminbuchung für die Online-Belehrung ist ab 1. Mai 2024 freigeschaltet. Die Schulung dauert etwa 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden sofort ein Schulungszertifikat. Weitere Informationen sowie das Buchungsportal sind auf der Webseite des Landratsamtes zu finden unter www.LRAKN.de, Suchbegriffe „Infektionsschutz und Belehrung“.