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igen haben die Grundstücke, die erstmals an die öffentliche Abfallabfuhr anzuschließen sind, spätestens 2 Wochen bevor die Überlassungspflicht entsteht, der Gemeinde schriftlich anzumelden. Die Ve [...] Abfälle nur unregelmäßig oder ... [mehr]
htigen haben die Grundstücke, die erstmals an die öffentliche Abfallabfuhr anzuschließen sind, spätestens 2 Wochen bevor die Überlassungspflicht entsteht, der Gemeinde schriftlich anzumelden. Die Ver [...] Abfälle nur unregelmäßig oder... [mehr]
htigen haben die Grundstücke, die erstmals an die öffentliche Abfallabfuhr anzuschließen sind, spätestens 2 Wochen bevor die Überlassungspflicht entsteht, der Gemeinde schriftlich anzumelden. Die Ver [...] Abfälle nur unregelmäßig oder... [mehr]
Der Ruhenszeitraum beginnt am Kalendertag nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Er endet spätestens an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis geendet hätte, wenn es unter Einhaltung einer der ordentlichen [mehr]
zwischen Schule und der Hohenfelshalle. Die Zufahrt erfolgt über die Hauptstraße. Die Bushaltestelle, die Kirche, die Gemeindeverwaltung und ein Einzelhandelsgeschäft liegen in unmittelbarer [mehr]
kostenlos jedem Hohenfelser Haushalt zugestellt. Manuskripte müssen in elektronischer Form bis spätestens Donnerstag, 8.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Hohenfels, unter gemeinde(@)hohenfels.de , [mehr]
Letztwillige Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des Erblassers angefochten werden. Die Anfechtung dient dazu, den wahren Willen des Erblassers [...] zu ermitteln. Anfechtbar ist... [mehr]
ige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen. Das Finanzamt klärt unter anderem [mehr]
ige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen. Tipp: Insbesondere bei Kanzlei- [mehr]
ige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen. Das Finanzamt klärt unter anderem [mehr]