Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
verlangt. Besonderheiten Die Haftung des Verkäufers für einen Mangel kann vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden. Besonderes gilt beim Verbrauchsgüterkauf, das heißt dem Kauf beweglicher [mehr]
sein, dass bei einmaligen Investitionen oder sonstigem besonderen finanziellen Bedarf Umlagen beschlossen werden können. Auch die Rechte der Mitglieder sind häufig in der Satzung oder durch Beschlüsse [mehr]
zwischen Mündel und Vormund oder Mündel und bestimmten Verwandten des Vormunds) ist die Vertretung ausgeschlossen. Darüber hinaus kann das Familiengericht dem Vormund die Vertretung für bestimmte Angelegenheiten [mehr]
Standorten, erleichtern. Die Partnerschaftsgesellschaft wird durch einen Partnerschaftsvertrag geschlossen und ist im Partnerschaftsregister einzutragen. Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften die [mehr]
haften aus Rechtsgeschäften, die im Namen des nicht rechtsfähigen Vereins mit einer anderen Person abgeschlossen werden, die Handelnden persönlich. Diese Haftung besteht unabhängig davon, ob die Handelnden [mehr]
der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (1) Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen [mehr]
örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 20.09.2023 gem. § 10 (1) BauGB jeweils als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt: [mehr]
....... bis ................ ortsübliche Bekanntmachung am ................. Als Satzung beschlossen nach § 10 Abs. 1 BauGB mit § 4 Abs. 1 GO am ................. Ausfertigung Es wird bestätigt [mehr]
Nord", OT Liggersdorf, unter Zugrundelegung der nachfolgenden Rechtsvorschriften als Satzung beschlossen: 1.) Baugesetzbuch (BauGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) [...] erbringen. Die... [mehr]